|
|
Kb
Chronik 1661 |
Anmerkungen |
Fortsetzung |
Die Einschübe und
Anmerkungen von Johann Moneta, Prediger von 1728 bis 1757, sind in blau dargestellt.
|
Was ich aber da gegen geredet und zur Verantwortung
ein bringen wolle, hab ich hir nach gesetzet und Verfasset.
Welches alles in Verfasten Puncten Von S. wohlE.
Hrte dem Hern. Bürgermeister übersehen und gelesen worden.
NB. H. Tob. Coleri defension-Schrift |
Die Einknickenden: |
1. Zum Ersten, frage, wer die Jenigen sein, so
dieses wider mich klagen und auf bringen? Resp. Schrift beruft sich auf
sämtliche Nachbarn, davon aber die meisten nach der über gab, gegen mir
nichts wissen, auch nicht ein Jeder damit zu thun haben will, wieder
eigenhändlich ein gebracht worden, daß ihrer 12 bald darauf mit Ihren
unter zeichneten Nahmen dargethan haben, daß sie mit der Schrift nichts
zu thun haben wollen, auch nichts Von Derselben gewußt hätten, als
Georg Spangkau, Barthel Greber, Peter Brand, Gergen
Hein, die alte Grebersche, Paul Burmeister, Michel
Knak, die Beberstensche, Lorentz Behnke und Hans
Behm und über diese bald darauf Hans Klein, Salomon Kortz
und Barthel Bolt, so hat es auch der Abtritt Vom
Bürgermeisterlichen Ambte beweiset, denn der S. wohlE[dle]. Hrte 2, 3,
4mal fragte, wer mit der Schrift nicht zu thun haben wolle, der trete
ab, da giengen alle hir aus der Stuben, und blieben nur 5, die sich der
Schrift beständig, doch mit grosser Furcht und Banngigkeit annahmen, als
Lorentz Arend - Schulz, Peter Dietert – Teichgeschworen,
Daniel Graurock – Bekker in Dantzigk, Andres Knifel und
der Haselauschen Sohn Hans.
Zum andern frage, was die unnötigen * Bau sein, wie
ich sie da zu gezwungen und also dadurch außgemergelt habe? Gf. p. 7 § 4 |
Goergen Spankau, Nachbar
Hof GrZ 12, Schultz
Bartel Greber, Nachbar
Hof GrZ A03, Schöppe, Kirchenvorsteher
Peter Brandt, Nachbar
Hof GrZ A10
Greger Hein, Nachbar
Hof GrZ A12
Alter Grebersche, ???
Paul Burmeister, Nachbar
Hof GrZ 10 und Krüger
Michael Knake, Nachbar
Hof GrZ A16
Beberstensche: Eventuell Catharina
Kortz, in 2. Ehe verheiratet mit Andreas Bieberstein, Nachbar
Hof GrZ A11
Lorentz Benike, Nachbar
Hof GrZ A01
Hans Behm, Bürger von Dantzig und
Nachbar Hof GrZ
A07
Hans Klein, Nachbar
Hof GrZ A09,
Schöppe und Kirchvater |
Respective daß viel gebauet werden müssen, macht daß
alle Gebäude deß Pfarrhauses Von Feind und Wasser gantz Verdorbet
worden, keine thür und fenster im gantzen gebeude gefunden worden,
hernach der Wind daß Dach sampt dem giebel Vom Wohnhause durch ihre
eigene Verwarlosung, da es ihnen Von mir ein Jahr zuvor gewiesen und
gesaget worden, daß es also kommen würde, wo man dem schaden nicht zu
vor käme, herab geworfen und daher wider gebauet werden müssen, weil wir
weder beym Tische, noch im Bette, wenn es regnete, trokken sein konten,
wie solches die Wohl Ehrwürdigen vor Achtbaren und Wohlgelahrten Herren,
H: Abraham Heyseus, H. Friederici Zwikkery und H. M. Simon selbst
gesehen und erfahren haben, welches auch die genanten 5 Bauern im 1.
Punkt auf starke befragung dem Herrn Bürgermeister zu gestanden haben,
nemblich, daß es also verderbet gewesen ist, und wider hat müssen
gebauet werden. Möchte aber gern die Bänkke und stühle wissen, die ich
in der Kirche habe wollen gebauet haben? |
Salomon Kortz, Nachbar
Hof GrZ 07, Schöppe und
Kirchenvorsteher
Bartolomeus Bolt, Nachbar
Hof GrZ 08, Schöppe,
Schlickgeschworener des Mittelquartiers, Kirchenvorsteher, 1661/62
Ältester Kirchenvorsteher
Die Widerstehenden:
Lorentz Arend, Nachbar
Hof GrZ 14, Schultz
Peter Dietert, Nachbar
Hof GrZ 17, Teichgeschworener,
Kirchenvorsteher
Daniel Graurock, Bürger & Bekker in
Dantzig, Nachbar
Hof GrZ 13, Schultz |
NB 2: * Ist mir eben so vorgeworffen
worden, wie auf expressen Befehl des H. brgMrsts. Ao. 1729, 1730, 1731
et 1732 unterschiedenes in dem Pfarrhause hat müßen repariret; auch wol
gar verändert werden: eg. Daß die Küche auß dem Hause auf eine andre
Stelle hat versetzet werden müßen. |
Andreas Kniewel, Nachbar
Hof GrZ A04
Hans Hanselau (II), Hof
GrZ A05 |
Nicht einer kan mit grund erwiesen werden, daß der
Kirchenväter Stul gebrochen worden ist von ihnen selbst und mit ihrem
Willen geschehen, umb mir einen Sitz und Stelle bey ihnen zu geben und
wolten die Kirchväter die selben Stuele -
Predigerstuhl - anfänglich auf ihre unkosten bauen lassen: daß
Lorentz Arents und Andres Stahlen stuhl Versetzet worden, ist
mit ihrem Willen geschehen und umb besserer geschicklichkeit in der
Kirchen, welches alles bey Präsenz * und Augenschein deß Herrn
Bürgermeisters geschehen waar, da bey der gegenwart Ao. 61 Dominica 23
post Trinit. niemand ein wort Redete.
* 9 f. infr. p. 27 Sq. p. 10
NB 1: Dieses alles, so hier
vorgegangen, ist unter H. BrgMr. Adr. von der Linde geschehen; vid.
supr. p. 1. Sonst war dieser ein gar guter BrgMstr. u. ein wahrer Freund
der Werderisch Prediger, die ihn auch ihren u. aller Leute Predigervater
geheißen. Er ist´s auch, der das collegium der Werder-Prediger vor ein
Ministeriu declarieret, auch ihren Witwenkassen confirmiret, dotiret u.
promoviret hat p. |
Andreas Stahl, Nachbar
Hof GrZ 19 |
Zum dritten, nicht wahr, daß ich neue
exactions-Mittel erdacht,(und ohne unterscheid) keinen Mann * sein Kind
taufen wollte, ohne Darlegung eines halben reichs thalers, ... |
|
* Herr Kitzmann, zu
Osterwick, hats doch erzwungen; so jemand weniger als 5 Gefattern, e.g.
nur 3, zur Kindtaufe gebeten; Der Vater ihm ohn unterscheid 1 sp. rl. á
4 fl. und dem SchulMr. 2 fl. bonificiren muß. Hats auch p. t. erhalten.
|
Rhesa 1834: Osterwick:
Nathanael Kitzmann, in Danzig geboren 1682 den 25. März, studierte in
Greifswalde und Rostock bis 1702, wurde 1709 Katechet in |
... denn mir [war] wohl bewust, daß ein anderer ein
Nachbar, ein anderer ein gärtner ist, und also nachdem der Mann ist,
auch nach dem der Quast sein muß, so hab ich bey dem neuen Kirchenbuch
(#) auf Verordnung deß H. Bürgermeisters S. wohlEd. Hrte anfänglich von
einem Nachbar alhir einen halben thaler für ein schreibegeld *
gefordert, ... |
Herrengrebin, 1714 zum Prediger nach
Wossitz berufen, den 26. Febr. ordiniert, 1716 hieher befördert ... Er
starb 1752 den 24. Jan. im Alter von 70 Jahren. |
gf. hic infr.pag. 29 den 6. Mart.
Ao. 1664
# Ey nu! Was soll ich wohl von
meinen Zeiten sagen?
# NB Ich habe auch ein neu
Kirchenbuch gemacht und bin ihm also auch darin gleich word. M. |
|
... hätte mans wenigern [verringern] wollen, werre
es ia einem Jeden freygestanden, und was bin ich, umb sonst ein zu
schreiben und Buch zu halten den Bauern schuldig *, ist es doch in der
Stad Dantzigk gebräuchlich, so waar es schon zu Stüblau und Osterwieck
ein Schreibgeld zu geben angefangen, und hernach auch zu Trutenau im
Schultz ambt Vom Nachbarn 18 gl. und Vom gärtner 6 oder 9 gl. zu geben
williget worden.
|
|
NB: Das sagte ich auch, wollte aber
gar nichts gelten. M. |
|
Were auch so groß beschwer nicht, für die Kinder,
die getaufet worden, ein Schreib geld zu geben, wie man´s machet,
1. Darumb, weil es selten, ja an manchem nicht einmal kommet 2. weil daß
einkommen itzo gar schlecht und bei weitem ** nicht daß dritte theil
bekomme, was meine Herrn Antecessores gehabt haben, und noch alles
schlechter wird. |
|
NB: Diese rationes führte ich M.
Moneta auch suo tempore [seinerzeit] an, aber sie wolten bey den Bauren
nichts gelten: und also konte ich das Einschreibgeld keineswegs wieder
erhalten. |
|
* Und zwar ists geschehn ao. 1677 im
Majo zu H. Schützen Zeiten da der Sturm 9 Scheunen zugleich umwarf. Vid.
unten pag. 33 ab init. |
|
3. auch wohl mehr anderwerts unnützlich anwendet,
weg gibt und verschwendet.
4. manche für die Vorbitten [Fürbitten im
Gottensdienst] und Danksagung seiner Frauen wenig oder nichts giebet,
oder auch wohl daß ein Schreibgeld an der Verehrung für die Vorbitten
und Danksagung abgekürzet werden würde.
5. etliche gärtner für Vor erwehndtes nichts geben
und auch nur von ihnen einen 18 Groschen begehret, und bis her von einem
nur 9 gl. gegeben worden.
6. ander weges [anderseits] Prediger geben müssen,
daß zuvor nicht gebräuchlich gewesen, als
1. im Krieg, da die Prediger gleich ander, 1 ½ gl. für iedes Pferd, so
oft sie auß dem stad thor fahren wollen, geben müssen.
2. für einen Accise-Zettel *, zu einer ieden Tonne Bier 1 ½ gl. noch
gegeben werden muß,
3. wenn man bey Grebin auf den Kladau-Walle * nach Dantzigk, weil man
sonst nirgends zu Lande dorthin gekunnt, fahren wollen, welcher Wall
doch Von den Werderischen gemachet und unterhalten wird, bey dem an der
Brükken gesetzten schlag baum, ehe man hin und her durch gelassen
worden, in eine Verschlossene Spaarbüchse ein gefordertes, zu weilen Vom
Pferde * : 1 gl., auch 1 ½ gl. und mehr, nachdem die Zeit und der Weg
gewesen auf den Grebinschen Hof gegeben müssen.
|
|
* Über den Radauer Wall war auch zu
der Rußen Zeit ao. 1734 der Weg nach der Stadt, weil diese von der
Werderschen Seiten, biß an Qwadendorf zu, gantz unter Waßer gesetzet
war. |
|
* Ich habe selber etliche Mahl
dergleichen geben müßen: doch ins künftige schrieb ich mir meine accise
zedels selber. |
|
* Seit ao. 1734 ist das Pferdegeld
aufkommen, da man im Thor nach herlauten in der genannten Sperrung vom
Pferde 3 gl. geben muß: Davon sind die Prediger so wenig frey, als vom
Kopfgelde, 100sten Pfennig und theils accise, wenn sie auch gleich in
Geschäften der Stadt reisen. eo wie 1736 Dom. 1. Adv. umb des seel. D.
Weichmanns vacanze, zu predigen hinein reisete, mußte nur Sperrgeld
geben, doch wegen bösen Weges mit Thorschlüssen hineinkam p.
|
|
4. Da man zuvor beim Werderischen Ambte für unser
benötigtes Vorschreiben von uns Predigern nichts gefordert und genommen
worden, itzund aber ebenmäßig von uns Predigern * den andern gleich
geschehen muß, gefordert und genommen wird. |
|
NB: Selige hl. Hauck am Pockenhause
hat man wegn des großen Pferdgeldes á 5 rl. vors Pferd einmal ordentl.
außgeweidet. hl. Cretlau in Gottswalde wegn 1 Taler Kopfgeld einen
Reuterzug [zur] Execution [Aushebung] hingeschickt, u. M. Voigt in
Wotzlaff wegen 1 fl. damit gedrohet. Mir auch einmal. (M.) |
|
NB. Haußquartal
und zum 5. an andern orten daß Haußquartal der
Prediger zu fordern hatt und gegeben wird, Ich hingegen alhir nichts zu
fordern habe und bekomme, auch wohl daß nicht in allem, was meine Herrn
Antecessores bekommen haben,
NB. gf. p. prae |
|
alß die Calende, so vorhin [zuvor] Peter Dietert,
Bartel Bolt und Hans Klein für einen abgebrochenen und
eingetheilten Hof
eingegangener Hof
gegeben haben, so wollen auch die eigen gärtner wie ander orten im Jahr
2 mahl doppelt was andere Mietsgärtner müssen, nicht geben, sondern nur
den Mietsgärtnern gleich geben, und was dergleichen noch mehr könte
beygebracht werden.
Groß Zündersches Gefälle |
Die Prediger sind sehr darauf
bedacht, dass sie
bei der Einstellung und Aufteilung eines Hofes nicht ihrer anteiligen
Calende verlustig gehen. Siehe bei Maximilian Friedrich Braunschweig,
Prediger von 1833 bis 1876. |
4. Zum Vierden frage, was noch für * unnötige Bau
sein, und wie ich Von Ihnen zu meinem Vortel dienenden Außgaben und
Ihren unerträglichen unkosten gefordert, dringen und bringen will? |
|
* Von dem Andres Baleschken,
dessen ich erwähnet ; ist ... gedacht in Kircheninventario oben fol. 6
col. b. in fin. |
|
Was die selben sein? Resp. Ein solches ist wider daß
9. und 10. gebot, und wer das thut, könnte gar leicht Vermöge deß 7.
gebots eines Diebstals beschuldiget und überführet werden. Ich sage aber
mit Syrach cap: 13 u.ult. Wohl dem, der ein gut Gewissen hatt, und seine
Zuversicht ihm nicht entfallen ist. Frage alle meine Ankläger: welcher
unter euch kann mich dieser Dinge eines über Zeigen? Was aber daß bauen
betrift, ist im 2 Verantworts punkt gemeltet worden, frage aber hie bey
wider (weil des Bauens in der Schrift zu 2 mahlen geklagt worden), ob
nicht daß mir gar nötige wagenschauer [Remise] Vom Winde gantz darnider
geworfen worden und zu vor nichts gedaucht [getaugt] hatte und [ich] ia
gar nötig habe, denn ich meine wagen und ander gerehtschaft, entweder
auf den Bedürftigen * Dreschdieb oder im Regen und [Donner]Schlag unter
freiem Himmel stehen und lassen muß?
* NB: Hieraus ist fast zu ersehen,
daß er selber müsse gebauet u. geackert haben. |
9. Du sollst nicht begehren Deines
Nächsten Haus 10. Du sollst
nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh, Besitz
7. Du sollst nicht stehlen |
* NB: Daß der sel. hl. Colery
selbst geackert habe, bezeugt hier Andres Baleschcke, der Krüger
in Gß Zind., als deßen Vater zu der Zeit bey hl. Colero vor [als]
Knecht gedienet, von dem ers gehöret; sagte auch, die große Scheune
qweer über den Hof sey einmal von einem großen Winde umgeworfen worden. |
Andreas (I) und Andreas (II)
Baleschke, Nachbar Hof GrZ 14 und Krüger. Andreas (I) hat jedoch nicht
in GrZ bei Tobias Colerus gearbeitet sondern in Letzkau ... |
* Ich, M. Moneta habe schon nicht
mehr denn eine, und zwar die Kleine Scheune, gefunden: und wie auch Die
ao. 1738 einfiel, habe ich die große, in die qwere stehende Scheune mit
zwey Dreschdielen veranstaltet und bauen laßen, ao. 1739 und an statt
der alten Kleinen Scheune hinten am Stall ein Wagenschauerchen ansetzen
laßen vor die Späne, so bey der großen Scheune abgingen, die ich
behalten, und ander Holtz davor [dafür] gekauft. Vid 5 das neue
Kirchenbuch hoc ao. in chron. p. 29, den 31. August 1739 |
|
Solte ich denn daß meine Vom Regen und Schnee
Verderben und zu nichte kommen lassen, wie stünde ich den Meinigen für
[vor]? Und was würde ich für meine Mühe und arbeit für nutzen haben? Ob
nicht die beyden Scheunen * samt dem Stall und Schoppen Vom Wasser
Verweichet worden, daß sie da von sehr gesunken und [habe] nicht eine
Dreschdiehle mit willen[mittlerweile] die kleine gar nicht gebrauchen
kan, der stall und schoppen nur übern Haufen fallen will und nicht
gebessert werden kann? Welches der augenschein einem Jeden selbst geben
wird, und Von meinen falschen Verklägern selbst gestanden werden muß. |
|
* Von diesen Scheunen siehe auch Hr.
Zahnii Kirchenbuch Todten cat. ao. 1666, den 11. Maj.
NB: hier auß ist fast zu ersehen,
daß er selber müße gebauert u. geackert haben. |
|
NB: Ich urtheile, die eine große
Scheune müßte bei seel. hl. Schützen Zeiten verfallen und gar
eingegangen, er selber aber drüber weggekommen sein. So ist´s denn dabei
geblieben, so wie ich´s gefunden. |
Konstantin Schütz, Prediger von
1676 - 1680
|
Zum fünften: Offenbare Lügen ist´s, und kan mir
Nunmehr mit grund der Warheit nach gesaget und erwiesen worden, daß ich
mir ein einiges mal eine Leichpredigt ** theuer genug bezahlen lassen
und mit Jemand darumb gedungen hette, es ist auch im Werder der gebrauch
nicht, wie in Dantzigk, daß man daß gebühr für die Leichpredigte (#)
Voraus gibt, sondern nach geschehenem Begräbnis, auch wohl etliche
Wochen oder Monate erst hernach gegeben wird. So hatt es auch Henrich
Henrichsen, Nachbar zu Kleinen Zinder *, (dessen Frau dasselbemal
begraben worden und Ihm angehet, was Von der theuer genug bezahlten
Leichpredigt ist geschrieben worden.) zu den Groß Zinderschen Nachbarn
selbst gesagt, Da er dieses erfahren, daß es nicht wahr were, was wegen
Zahlung der Leichpredigt geschrieben worden und geschehe mir damit
zuviel und unrecht, denn ich nichts Von Ihm gefordert viel weniger mit
ihm gedungen hatte. |
Henrich Henrichsen, Nachbar
Hof KlZ 05, dessen Ehefrau Engel
Dürksen am 23.02.1662 begraben wird. |
** eben das sage ich auch von mir,
denn das habe ich mir auch müßen nachlästern laßen. Darauß [ist] zu
sehen, wie ich vordem meinen übrigen hl. antecessoriby [Vorgängern] mit
dem lieben sel. Colero einerley facta hier gehabt, und wie auch die
Bauren hier immer einerley gewesen und bleiben. Der Käßemarksche Pred.
M. Graue, der hat ihnen 1740. einen ordentl. Taxe gemacht und hält ihnen
keine Leichenpredigt unter 15 fl….
# Ich habe es zwar einzuführen
tentirt; aber niemals erhalten können.
[Linker Rand oben]: * Ja wol gar biß
ins andre Jahr, wie es eg. in Truttnau mode ist, u. mit den Traugebühr
eben so p.
[Rechter Rand:] * yf. hic Das lange
rothe Kirchenbuch, in ao 1731 den 24. Mai im Todten Register p.
[Linker Rand:] * D. 5. Martij 1662.
Die ordentlich nur 6, 8, 9 und zum allerhöchsten u. am seltesten wo
einmal 10 fl. vor eine Leichpredigt geben p. |
|
Vier tage hernach, nach obgedachter Begräbnis, wurde
auch die sel. Heinsche begraben
9. Martii 1662
und also 2 Tage ehe die Verlogene Schrift wider mich gemachet oder
übergeben wordn,
11. Martii 1662
deren Sohn Georg Hein, so mir für die Leichpredigt entrichtet, Im
öffentlich Schultz ambt außgeredet hatt, daß man mir mit dieser
Beschuldigung zu viel thete, denn ich mit dem, was er ordentlich gegeben
oder geschikket hatte, gar wohl zu frieden gewessen were, deßhalben er
es mir noch zu dankken habe.
6. Zum Sechsten, über Unschuldige Leute hab ich Kein
Wehe gerufen, wie sich meine schöne(n) und unheilige BeichtKinder
- Ja wohl! - in ihrer unverantwortlichen
Schrift beklagen, sondern über daß böse Gr. Zinder * und waaren diß
meine Worte (welches auch mein Schulmeister Christian Ehrenberger
* im Bürgermeisterlichen Ambte bey dem Vortrag und [in] gegenwart der 5
schrift geständigen Personen, gezeuget hatt)
|
|
Und wie solte und könte ich, M.
Moneta selbiges zu dieser meiner Zeit wol anders als so nennen?, indem
mir eben Dasselbe oft genug begegnet, worüber er in dem gleich folgenden
so hertzlich sich beklaget.
NB: * Derselbe ward erst ao 1628
Schulmr. in Wossitz, laut Kirchenb. daselbst: und ist ohn Zweifel von da
hirher gekommen.
* Und der war eines Predigers Sohn
aus Meissen; vid Zahnius im Taufbuch p. 20 yf sadh. |
|
* NB: Schulmeister. Yf infr. p. 31
coll. Zahnii NB: Kirchenbuch Taufregist. pag. 20 sq. kam nach Kl. Zind.,
weil er nicht spielen konte. Zahn 1. c. ao. 1671 d. 1. Nov. Ihm
succedirte Geor. Cyrus vid Colerus infr. Kirch. Invent. p. 6 coll. Zahn.
l. c. ao. 1676 d. 5. Oct. Diesem folgte Laur. Blum, Zahn. l. c. 1699 den
18. Dec. denn Jac. Blum l. c. ao 1707; d. 19. Jun 1. Jul it. 1717 d. 2.
Aug. Joh. Gottl. Meyer, begr. Ao. 1725 d. 15. Maj; Joh. Schöwe lebt
noch.pp.
* add. Supra Pred. Catalg. pp
Und daß der Gorbandi noch vor hl.
Zahnio hier gewesen patet inde, weil der Carl Schultz noch schon [als]
hl. Zahnio [herkam, hier] Schulmeister gewesen. Iff.l.c.
Nota: Gorbandi ist hier gewesen 1631
tgr. Paul. Lezii. ind. infr. Pred. Cat. p. l. NB
Hier ist noch SchulMr. gewesen Jac.
Gorbandi vid. Zahn. l. c. ao 1659 d. 5. Febr.
*) Wie auß allen Umbständen zu
sehen, die …. Zahniam l.c. notiert, so muß dieser Gorbandi in seinen
ersten Jahren hier SchulMr. gewesen seyn, irgend vor oder zu Hern.
Zahnii Zeiten, denn zu hl. Schönwalds Zeiten war hier Schulmstr. Caroly
Schultz, wie zu sehen auß Zahnio l. c. Toten cat. Ao.1653 d. 26. Nov.
NB: Einen ordentl. Cantalogum aller
Schulmeister dieses Kirchspiels, die hier deciderter angeführet sind,
vid infr. p. 37 coll. mein neu Kirchenb. i. 6. ps |
|
Ich fürchte ein schrekkliches Wehe, Wehe über Groß
Zinder, wo es nicht anders wird und man sich nicht bessert. Und wenn es
gleich geschehen were, so sage ich, daß ich damit nicht unrecht getan
hette, weil meine Groß Zinderschen Bauren boßhaftige und halßstarrige
Leute sein, dergleichen ich in die 20 Jahr im Werder nie gehöret noch
gesehen habe und glaube gewiß, daß seid daß Christenthumb alhir zu Lande
Von keiner gemeinde ** in Dantziger jurisdiction einem treuen Prediger
dergleichen widerfahren und begegnet ist, als mir von meinen zu hörern
Männlichen Theils und etlichen Frauen in Groß Zinder. |
|
** Das sage ich eben auch auß
Erfahrung, denn hier gewiß kein eintziger ist, dem ich mich sicher
vertrauen könte… [es folgen durch ganz eng gesetzte Kreuze unleserlich
gemachte 3 ½ Zeilen, ob er da einen Fluch hingeschrieben hatte und es
gleich bereute – Verfluchen als Todsünde? Oder hatte er über einen
bestimmten Bauern etwas geschrieben, was sich später nicht bestätigte?
Wer weiß… |
|
Christus und die Apostel, wie auch hernach viel
vornehme Lehrer der Kirchen Gottes haben Wehe, Wehe geschrien über böse
Länder, Städe und Gemeinden. So hatt auch ehmals ein Student in
offentlicher Predigt zu St. Johannes, als er am Freytag für weiland
Herrn Mag. Joh. Jacobum Cramerum, geprediget, daß Wehe über Dantzigk
- Deg Joh. Albing ad St. Joh. Pastor mihi refert -
geschrien, und [es] ist niemand gewesen, der ihn darumb beklaget hatte. |
|
NB: So lange ich itzo auch schon
hier [bin], und kan mich Gottlob! noch Niemand einer Sünde, so in der
Lehre als im Leben zeichen [zeihen]; und die Bauren sind doch so!
Scy.ao. 1741 den 10. Dez. |
|
Ich aber, der ich ins 14te Jahr im offentlichen
Predigt ambt orndlich und mit Ehren gelebet, und nicht so eigentlich
über ein Dorf daß Wehe geschrien habe, muß darumb eines unrechts und im
christlichen Predigen bezüchtiget und Verklaget worden. O Blindes! O
Verstocktes, O widerspenstiges Groß Zinder!
|
|
Dieses und was gleich folget, sage
ich M.J.Moneta als sein wahrer Nachfolger in officio und fetis, alles
auch: denn von und mit den Bauern heißt es so: (yf. Kirchen) Sicut
invent p. 3 ao1661. erant in principio et nunc, et semper et secula.
Semper ii dem!!
|
Frei übersetzt: Im
Prinzip ist es am Anfang, jetzt und immer stets das gleiche! |
7. Zum Siebenden: Mein Predigt Ambt und Pfarrdienst
hab ich nicht absolute Ihnen auf gesaget, weiß wohl, daß ich´s von denen
nicht empfangen *, und meine Herren nicht seien, wolte lieber ersäuft
werden *, ehe daß ich die itzigen Groß Zinderschn Bauern zu meinen
Herren * haben solte, habe aber hir von conditionate geredet, wo es
nicht anders würde, begehrte ich ihnen nicht mehr zu Predigen. #
|
|
# Auch dies habe ich oft gesagt und
sage es auch noch: wolte Gott, es wäre bald das letzte mahl, das ich
ihnen predigen muß! Denn wer glaubt unsern Predigten? Es Era. CN. u. l.
x.
|
|
Denn man die Edlen Perlen des Heilign Wortes, Gottes
und hl. Abendmals nicht für die Säue werfen, und daß Heiligtumb nicht
den Hunden geben soll, auf daß sie die selbige nicht zu tretten mit
ihren Füßen und sich wenden und uns zu wissen, wie der Herr Christus vor
Ort (Matth. 7 u. 6)
|
|
NB: Und sel. Hrn. Nathan Berends
seinen Wunsch vid. im Predig. Catalog nov. Nerend, in marg. pag. z. a. |
|
Item werde meine Hohe Obrigkeit das ist [der] E. E.
Gestrenge Hochwohlw. Raht der Königl. Stad Dantzigk (Dieser kenne und
Ehre ich für meine Herren und Mächtigen Patronos) umb gnädige *
dimission ersuchen und bitten müssen. *
|
|
8. Zum Achten: Mann höre doch: die falsche Anklage
schrift meldet, ich hätte zwey Sontage nicht geprediget, item 3.
Matthei-tag * nicht und die Bettstunde nicht gehalten und also wie
Mündlich also in der That sich erkläret, daß ich ihnen nicht mehr
Predigen wolte; wie und was ich mündlich geredet, ist im Vorigen Punct
erörtert;
|
|
* Nachhero ist´s gar abgekommen in
dem Werder die Aposteltage zu feyren, wie denn zu unsern Zeiten nichts
mehr, als nur der eintzige Johannistag mit einer Predigt gefeyret wird. |
|
die That Vernehme man auch recht: Vor S. Matthej-Tag
wuste ich Von diesem Gottlosen handeln nichts und daß sich meine Groß
Zindersche Bauren bey außsaufung [von] 22 stof Vom 15st. Bier im
Schultzenambt bey Lorentz Arend sich wider mich wolten und solten
Verbunden haben, zu Klagen und eine falsche und verleumbderische Schrift
[er]stellen zu lassen, waar mir also nichts Vermuhtend, und weil ein
gemeiner Apostel tag (S. Matth.-Tag) * einfiel, da wenig Leute in die
Kirche kommen, bestellte ichs mit meinem Schulmeister ab zu lesen [er
sollte die Predigt vorlesen]; und Reysete [reiste] den tag zu vor nach
Dantzigk, redete mit unsern Hrn. Bürgermeister S. E. Htn. eins und daß
ander, der Stühle…
|
|
* Hieraus erhellet, daß zu der Zeit
auch die Aposteltage ordentlich gefeiret worden sind p. u. 2, wenn der
Prediger nicht hat kont[können] predigen, daß der Schulmeister von den
Zeiten ex officio und gratis hat ablesen müßen, denn hier wird liebers
Biergeldes erdehnet, daß ihm vor sein Ablesen wäre u. müste gegeben
werden, wie der Gottswaldische 1749 Sg. eg. Schulmeister Michling vom
sel. hl. Habeln immer 1 Fünf gefordert hat p. das. ve. |
|
hl. C. F. Heinig, Past. in Letzschkau seinem
Schulmeister eben auch unnötig angerechnet hat. |
Rhesa 1834:
Letzkau:
18. Carl Gottfried Heinius, in Danzig geboren 1684 am 20. Aug., wurde
1727 hieher gerufen, ... und starb 1745 den 31. Aug. |
|
|