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Nachbarn und Hofbesitzer in
Groß und Klein Zünder vom 17. bis 20. Jahrhundert

Groß Zünder

               
GrZ 01 GrZ 02 GrZ 03 GrZ 04 GrZ 041 GrZ 05 GrZ 06 GrZ 07 GrZ 08 GrZ 09
GrZ 10 GrZ 11 GrZ 12 GrZ 13 GrZ 14 GrZ 15 GrZ 16 GrZ 17 GrZ 18 GrZ 19
GrZ 20 GrZ 21

GrZ 22

GrZ 1648

GrZ And

GrZ Pfarrer

GrZ Lehrer

Klein Zünder

               
KlZ 01 KlZ 02 KlZ 03 KlZ 04 KlZ 05 KlZ 06 KlZ 07 KlZ 08 KlZ 09 KlZ 10
KlZ 11 KlZ 12 KlZ 13 KlZ 14 KlZ 15 KlZ 16 KlZ 17 KlZ 18 KlZ 19  
KlZ Hancke 1619

KlZ 1648

KlZ And

   

KlZ Lehrer

 

 

Kb Chronik 1661

Anmerkungen

Fortsetzung

Die Einschübe und Anmerkungen von Johann Moneta, Prediger von 1728 bis 1757, sind in blau dargestellt.

Was ich aber da gegen geredet und zur Verantwortung ein bringen wolle, hab ich hir nach gesetzet und Verfasset.

Welches alles in Verfasten Puncten Von S. wohlE. Hrte dem Hern. Bürgermeister übersehen und gelesen worden.

NB. H. Tob. Coleri defension-Schrift

Die Einknickenden:

1. Zum Ersten, frage, wer die Jenigen sein, so dieses wider mich klagen und auf bringen? Resp. Schrift beruft sich auf sämtliche Nachbarn, davon aber die meisten nach der über gab, gegen mir nichts wissen, auch nicht ein Jeder damit zu thun haben will, wieder eigenhändlich ein gebracht worden, daß ihrer 12 bald darauf mit Ihren unter zeichneten Nahmen dargethan haben, daß sie mit der Schrift nichts zu thun haben wollen, auch nichts Von Derselben gewußt hätten, als Georg Spangkau, Barthel Greber, Peter Brand, Gergen Hein, die alte Grebersche, Paul Burmeister, Michel Knak, die Beberstensche, Lorentz Behnke und Hans Behm und über diese bald darauf Hans Klein, Salomon Kortz und Barthel Bolt, so hat es auch der Abtritt Vom Bürgermeisterlichen Ambte beweiset, denn der S. wohlE[dle]. Hrte 2, 3, 4mal fragte, wer mit der Schrift nicht zu thun haben wolle, der trete ab, da giengen alle hir aus der Stuben, und blieben nur 5, die sich der Schrift beständig, doch mit grosser Furcht und Banngigkeit annahmen, als Lorentz Arend - Schulz, Peter Dietert – Teichgeschworen, Daniel Graurock – Bekker in Dantzigk, Andres Knifel und der Haselauschen Sohn Hans.

Zum andern frage, was die unnötigen * Bau sein, wie ich sie da zu gezwungen und also dadurch außgemergelt habe? Gf. p. 7 § 4

Goergen Spankau, Nachbar Hof GrZ 12, Schultz

Bartel Greber, Nachbar Hof GrZ A03, Schöppe, Kirchenvorsteher

Peter Brandt, Nachbar Hof GrZ A10

Greger Hein, Nachbar Hof GrZ A12

Alter Grebersche, ???

Paul Burmeister, Nachbar Hof GrZ 10 und Krüger

Michael Knake, Nachbar Hof GrZ A16

Beberstensche: Eventuell Catharina Kortz, in 2. Ehe verheiratet mit Andreas Bieberstein, Nachbar Hof GrZ A11

Lorentz Benike, Nachbar Hof GrZ A01

Hans Behm, Bürger von Dantzig und Nachbar Hof GrZ A07

Hans Klein, Nachbar Hof GrZ A09, Schöppe und Kirchvater

Respective daß viel gebauet werden müssen, macht daß alle Gebäude deß Pfarrhauses Von Feind und Wasser gantz Verdorbet worden, keine thür und fenster im gantzen gebeude gefunden worden, hernach der Wind daß Dach sampt dem giebel Vom Wohnhause durch ihre eigene Verwarlosung, da es ihnen Von mir ein Jahr zuvor gewiesen und gesaget worden, daß es also kommen würde, wo man dem schaden nicht zu vor käme, herab geworfen und daher wider gebauet werden müssen, weil wir weder beym Tische, noch im Bette, wenn es regnete, trokken sein konten, wie solches die Wohl Ehrwürdigen vor Achtbaren und Wohlgelahrten Herren, H: Abraham Heyseus, H. Friederici Zwikkery und H. M. Simon selbst gesehen und erfahren haben, welches auch die genanten 5 Bauern im 1. Punkt auf starke befragung dem Herrn Bürgermeister zu gestanden haben, nemblich, daß es also verderbet gewesen ist, und wider hat müssen gebauet werden. Möchte aber gern die Bänkke und stühle wissen, die ich in der Kirche habe wollen gebauet haben?

Salomon Kortz, Nachbar Hof GrZ 07, Schöppe und Kirchenvorsteher

Bartolomeus Bolt, Nachbar Hof GrZ 08, Schöppe, Schlickgeschworener des Mittelquartiers, Kirchenvorsteher, 1661/62 Ältester Kirchenvorsteher

Die Widerstehenden:

Lorentz Arend, Nachbar Hof GrZ 14, Schultz

Peter Dietert, Nachbar Hof GrZ 17, Teichgeschworener, Kirchenvorsteher

Daniel Graurock, Bürger & Bekker in Dantzig, Nachbar Hof GrZ 13, Schultz

NB 2: * Ist mir eben so vorgeworffen worden, wie auf expressen Befehl des H. brgMrsts. Ao. 1729, 1730, 1731 et 1732 unterschiedenes in dem Pfarrhause hat müßen repariret; auch wol gar verändert werden: eg. Daß die Küche auß dem Hause auf eine andre Stelle hat versetzet werden müßen.

Andreas Kniewel, Nachbar Hof GrZ A04

Hans Hanselau (II), Hof GrZ A05

Nicht einer kan mit grund erwiesen werden, daß der Kirchenväter Stul gebrochen worden ist von ihnen selbst und mit ihrem Willen geschehen, umb mir einen Sitz und Stelle bey ihnen zu geben und wolten die Kirchväter die selben Stuele - Predigerstuhl - anfänglich auf ihre unkosten bauen lassen: daß Lorentz Arents und Andres Stahlen stuhl Versetzet worden, ist mit ihrem Willen geschehen und umb besserer geschicklichkeit in der Kirchen, welches alles bey Präsenz * und Augenschein deß Herrn Bürgermeisters geschehen waar, da bey der gegenwart Ao. 61 Dominica 23 post Trinit. niemand ein wort Redete.

* 9 f. infr. p. 27 Sq. p. 10

NB 1: Dieses alles, so hier vorgegangen, ist unter H. BrgMr. Adr. von der Linde geschehen; vid. supr. p. 1. Sonst war dieser ein gar guter BrgMstr. u. ein wahrer Freund der Werderisch Prediger, die ihn auch ihren u. aller Leute Predigervater geheißen. Er ist´s auch, der das collegium der Werder-Prediger vor ein Ministeriu declarieret, auch ihren Witwenkassen confirmiret, dotiret u. promoviret hat p.

Andreas Stahl, Nachbar Hof GrZ 19

Zum dritten, nicht wahr, daß ich neue exactions-Mittel erdacht,(und ohne unterscheid) keinen Mann * sein Kind taufen wollte, ohne Darlegung eines halben reichs thalers, ...

 

* Herr Kitzmann, zu Osterwick, hats doch erzwungen; so jemand weniger als 5 Gefattern, e.g. nur 3, zur Kindtaufe gebeten; Der Vater ihm ohn unterscheid 1 sp. rl. á 4 fl. und dem SchulMr. 2 fl. bonificiren muß. Hats auch p. t. erhalten.

Rhesa 1834: Osterwick:
Nathanael Kitzmann, in Danzig geboren 1682 den 25. März, studierte in Greifswalde und Rostock bis 1702, wurde 1709 Katechet in

... denn mir [war] wohl bewust, daß ein anderer ein Nachbar, ein anderer ein gärtner ist, und also nachdem der Mann ist, auch nach dem der Quast sein muß, so hab ich bey dem neuen Kirchenbuch (#) auf Verordnung deß H. Bürgermeisters S. wohlEd. Hrte anfänglich von einem Nachbar alhir einen halben thaler für ein schreibegeld * gefordert, ...

Herrengrebin, 1714 zum Prediger nach Wossitz berufen, den 26. Febr. ordiniert, 1716 hieher befördert ... Er starb 1752 den 24. Jan. im Alter von 70 Jahren.

gf. hic infr.pag. 29 den 6. Mart. Ao. 1664

# Ey nu! Was soll ich wohl von meinen Zeiten sagen?

# NB Ich habe auch ein neu Kirchenbuch gemacht und bin ihm also auch darin gleich word. M.

 

... hätte mans wenigern [verringern] wollen, werre es ia einem Jeden freygestanden, und was bin ich, umb sonst ein zu schreiben und Buch zu halten den Bauern schuldig *, ist es doch in der Stad Dantzigk gebräuchlich, so waar es schon zu Stüblau und Osterwieck ein Schreibgeld zu geben angefangen, und hernach auch zu Trutenau im Schultz ambt Vom Nachbarn 18 gl. und Vom gärtner 6 oder 9 gl. zu geben williget worden.

 

NB: Das sagte ich auch, wollte aber gar nichts gelten. M.

 

Were auch so groß beschwer nicht, für die Kinder, die getaufet worden, ein Schreib geld zu geben, wie man´s machet,
1. Darumb, weil es selten, ja an manchem nicht einmal kommet 2. weil daß einkommen itzo gar schlecht und bei weitem ** nicht daß dritte theil bekomme, was meine Herrn Antecessores gehabt haben, und noch alles schlechter wird.

 

NB: Diese rationes führte ich M. Moneta auch suo tempore [seinerzeit] an, aber sie wolten bey den Bauren nichts gelten: und also konte ich das Einschreibgeld keineswegs wieder erhalten.

 

* Und zwar ists geschehn ao. 1677 im Majo zu H. Schützen Zeiten da der Sturm 9 Scheunen zugleich umwarf. Vid. unten pag. 33 ab init.

 

3. auch wohl mehr anderwerts unnützlich anwendet, weg gibt und verschwendet.

4. manche für die Vorbitten [Fürbitten im Gottensdienst] und Danksagung seiner Frauen wenig oder nichts giebet, oder auch wohl daß ein Schreibgeld an der Verehrung für die Vorbitten und Danksagung abgekürzet werden würde.

5. etliche gärtner für Vor erwehndtes nichts geben und auch nur von ihnen einen 18 Groschen begehret, und bis her von einem nur 9 gl. gegeben worden.

6. ander weges [anderseits] Prediger geben müssen, daß zuvor nicht gebräuchlich gewesen, als

1. im Krieg, da die Prediger gleich ander, 1 ½ gl. für iedes Pferd, so oft sie auß dem stad thor fahren wollen, geben müssen.

2. für einen Accise-Zettel *, zu einer ieden Tonne Bier 1 ½ gl. noch gegeben werden muß,

3. wenn man bey Grebin auf den Kladau-Walle * nach Dantzigk, weil man sonst nirgends zu Lande dorthin gekunnt, fahren wollen, welcher Wall doch Von den Werderischen gemachet und unterhalten wird, bey dem an der Brükken gesetzten schlag baum, ehe man hin und her durch gelassen worden, in eine Verschlossene Spaarbüchse ein gefordertes, zu weilen Vom Pferde * : 1 gl., auch 1 ½ gl. und mehr, nachdem die Zeit und der Weg gewesen auf den Grebinschen Hof gegeben müssen.

 

* Über den Radauer Wall war auch zu der Rußen Zeit ao. 1734 der Weg nach der Stadt, weil diese von der Werderschen Seiten, biß an Qwadendorf zu, gantz unter Waßer gesetzet war.

 

* Ich habe selber etliche Mahl dergleichen geben müßen: doch ins künftige schrieb ich mir meine accise zedels selber.

 

* Seit ao. 1734 ist das Pferdegeld aufkommen, da man im Thor nach herlauten in der genannten Sperrung vom Pferde 3 gl. geben muß: Davon sind die Prediger so wenig frey, als vom Kopfgelde, 100sten Pfennig und theils accise, wenn sie auch gleich in Geschäften der Stadt reisen. eo wie 1736 Dom. 1. Adv. umb des seel. D. Weichmanns vacanze, zu predigen hinein reisete, mußte nur Sperrgeld geben, doch wegen bösen Weges mit Thorschlüssen hineinkam p.

 

4. Da man zuvor beim Werderischen Ambte für unser benötigtes Vorschreiben von uns Predigern nichts gefordert und genommen worden, itzund aber ebenmäßig von uns Predigern * den andern gleich geschehen muß, gefordert und genommen wird.

 

NB: Selige hl. Hauck am Pockenhause hat man wegn des großen Pferdgeldes á 5 rl. vors Pferd einmal ordentl. außgeweidet. hl. Cretlau in Gottswalde wegn 1 Taler Kopfgeld einen Reuterzug [zur] Execution [Aushebung] hingeschickt, u. M. Voigt in Wotzlaff wegen 1 fl. damit gedrohet. Mir auch einmal. (M.)

 

NB. Haußquartal

und zum 5. an andern orten daß Haußquartal der Prediger zu fordern hatt und gegeben wird, Ich hingegen alhir nichts zu fordern habe und bekomme, auch wohl daß nicht in allem, was meine Herrn Antecessores bekommen haben,
NB. gf. p. prae

 

alß die Calende, so vorhin [zuvor] Peter Dietert, Bartel Bolt und Hans Klein für einen abgebrochenen und eingetheilten Hof
eingegangener Hof
gegeben haben, so wollen auch die eigen gärtner wie ander orten im Jahr 2 mahl doppelt was andere Mietsgärtner müssen, nicht geben, sondern nur den Mietsgärtnern gleich geben, und was dergleichen noch mehr könte beygebracht werden.
Groß Zündersches Gefälle

Die Prediger sind sehr darauf bedacht, dass sie bei der Einstellung und Aufteilung eines Hofes nicht ihrer anteiligen Calende verlustig gehen. Siehe bei Maximilian Friedrich Braunschweig, Prediger von 1833 bis 1876.

4. Zum Vierden frage, was noch für * unnötige Bau sein, und wie ich Von Ihnen zu meinem Vortel dienenden Außgaben und Ihren unerträglichen unkosten gefordert, dringen und bringen will?

 

* Von dem Andres Baleschken, dessen ich erwähnet ; ist ... gedacht in Kircheninventario oben fol. 6 col. b. in fin.

 

Was die selben sein? Resp. Ein solches ist wider daß 9. und 10. gebot, und wer das thut, könnte gar leicht Vermöge deß 7. gebots eines Diebstals beschuldiget und überführet werden. Ich sage aber mit Syrach cap: 13 u.ult. Wohl dem, der ein gut Gewissen hatt, und seine Zuversicht ihm nicht entfallen ist. Frage alle meine Ankläger: welcher unter euch kann mich dieser Dinge eines über Zeigen? Was aber daß bauen betrift, ist im 2 Verantworts punkt gemeltet worden, frage aber hie bey wider (weil des Bauens in der Schrift zu 2 mahlen geklagt worden), ob nicht daß mir gar nötige wagenschauer [Remise] Vom Winde gantz darnider geworfen worden und zu vor nichts gedaucht [getaugt] hatte und [ich] ia gar nötig habe, denn ich meine wagen und ander gerehtschaft, entweder auf den Bedürftigen * Dreschdieb oder im Regen und [Donner]Schlag unter freiem Himmel stehen und lassen muß?

* NB: Hieraus ist fast zu ersehen, daß er selber müsse gebauet u. geackert haben.

9. Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Haus

10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh, Besitz

7. Du sollst nicht stehlen

* NB: Daß der sel. hl. Colery selbst geackert habe, bezeugt hier Andres Baleschcke, der Krüger in Gß Zind., als deßen Vater zu der Zeit bey hl. Colero vor [als] Knecht gedienet, von dem ers gehöret; sagte auch, die große Scheune qweer über den Hof sey einmal von einem großen Winde umgeworfen worden.

Andreas (I) und Andreas (II) Baleschke, Nachbar Hof GrZ 14 und Krüger. Andreas (I) hat jedoch nicht in GrZ bei Tobias Colerus gearbeitet sondern in Letzkau ...

* Ich, M. Moneta habe schon nicht mehr denn eine, und zwar die Kleine Scheune, gefunden: und wie auch Die ao. 1738 einfiel, habe ich die große, in die qwere stehende Scheune mit zwey Dreschdielen veranstaltet und bauen laßen, ao. 1739 und an statt der alten Kleinen Scheune hinten am Stall ein Wagenschauerchen ansetzen laßen vor die Späne, so bey der großen Scheune abgingen, die ich behalten, und ander Holtz davor [dafür] gekauft. Vid 5 das neue Kirchenbuch hoc ao. in chron. p. 29, den 31. August 1739

 

Solte ich denn daß meine Vom Regen und Schnee Verderben und zu nichte kommen lassen, wie stünde ich den Meinigen für [vor]? Und was würde ich für meine Mühe und arbeit für nutzen haben? Ob nicht die beyden Scheunen * samt dem Stall und Schoppen Vom Wasser Verweichet worden, daß sie da von sehr gesunken und [habe] nicht eine Dreschdiehle mit willen[mittlerweile] die kleine gar nicht gebrauchen kan, der stall und schoppen nur übern Haufen fallen will und nicht gebessert werden kann? Welches der augenschein einem Jeden selbst geben wird, und Von meinen falschen Verklägern selbst gestanden werden muß.

 

* Von diesen Scheunen siehe auch Hr. Zahnii Kirchenbuch Todten cat. ao. 1666, den 11. Maj.

NB: hier auß ist fast zu ersehen, daß er selber müße gebauert u. geackert haben.

 

NB: Ich urtheile, die eine große Scheune müßte bei seel. hl. Schützen Zeiten verfallen und gar eingegangen, er selber aber drüber weggekommen sein. So ist´s denn dabei geblieben, so wie ich´s gefunden.

Konstantin Schütz, Prediger von
1676 - 1680

Zum fünften: Offenbare Lügen ist´s, und kan mir Nunmehr mit grund der Warheit nach gesaget und erwiesen worden, daß ich mir ein einiges mal eine Leichpredigt ** theuer genug bezahlen lassen und mit Jemand darumb gedungen hette, es ist auch im Werder der gebrauch nicht, wie in Dantzigk, daß man daß gebühr für die Leichpredigte (#) Voraus gibt, sondern nach geschehenem Begräbnis, auch wohl etliche Wochen oder Monate erst hernach gegeben wird. So hatt es auch Henrich Henrichsen, Nachbar zu Kleinen Zinder *, (dessen Frau dasselbemal begraben worden und Ihm angehet, was Von der theuer genug bezahlten Leichpredigt ist geschrieben worden.) zu den Groß Zinderschen Nachbarn selbst gesagt, Da er dieses erfahren, daß es nicht wahr were, was wegen Zahlung der Leichpredigt geschrieben worden und geschehe mir damit zuviel und unrecht, denn ich nichts Von Ihm gefordert viel weniger mit ihm gedungen hatte.

Henrich Henrichsen, Nachbar Hof KlZ 05, dessen Ehefrau Engel Dürksen am 23.02.1662 begraben wird.

** eben das sage ich auch von mir, denn das habe ich mir auch müßen nachlästern laßen. Darauß [ist] zu sehen, wie ich vordem meinen übrigen hl. antecessoriby [Vorgängern] mit dem lieben sel. Colero einerley facta hier gehabt, und wie auch die Bauren hier immer einerley gewesen und bleiben. Der Käßemarksche Pred. M. Graue, der hat ihnen 1740. einen ordentl. Taxe gemacht und hält ihnen keine Leichenpredigt unter 15 fl….

# Ich habe es zwar einzuführen tentirt; aber niemals erhalten können.

[Linker Rand oben]: * Ja wol gar biß ins andre Jahr, wie es eg. in Truttnau mode ist, u. mit den Traugebühr eben so p.

[Rechter Rand:] * yf. hic Das lange rothe Kirchenbuch, in ao 1731 den 24. Mai im Todten Register p.

[Linker Rand:] * D. 5. Martij 1662.
Die ordentlich nur 6, 8, 9 und zum allerhöchsten u. am seltesten wo einmal 10 fl. vor eine Leichpredigt geben p.

 

Vier tage hernach, nach obgedachter Begräbnis, wurde auch die sel. Heinsche begraben                                     9. Martii 1662
und also 2 Tage ehe die Verlogene Schrift wider mich gemachet oder übergeben wordn,                                  11. Martii 1662
deren Sohn Georg Hein, so mir für die Leichpredigt entrichtet, Im öffentlich Schultz ambt außgeredet hatt, daß man mir mit dieser Beschuldigung zu viel thete, denn ich mit dem, was er ordentlich gegeben oder geschikket hatte, gar wohl zu frieden gewessen were, deßhalben er es mir noch zu dankken habe.

6. Zum Sechsten, über Unschuldige Leute hab ich Kein Wehe gerufen, wie sich meine schöne(n) und unheilige BeichtKinder
- Ja wohl! - in ihrer unverantwortlichen Schrift beklagen, sondern über daß böse Gr. Zinder * und waaren diß meine Worte (welches auch mein Schulmeister Christian Ehrenberger * im Bürgermeisterlichen Ambte bey dem Vortrag und [in] gegenwart der 5 schrift geständigen Personen, gezeuget hatt)

 

Und wie solte und könte ich, M. Moneta selbiges zu dieser meiner Zeit wol anders als so nennen?, indem mir eben Dasselbe oft genug begegnet, worüber er in dem gleich folgenden so hertzlich sich beklaget.

NB: * Derselbe ward erst ao 1628 Schulmr. in Wossitz, laut Kirchenb. daselbst: und ist ohn Zweifel von da hirher gekommen.

* Und der war eines Predigers Sohn aus Meissen; vid Zahnius im Taufbuch p. 20 yf sadh.

 

* NB: Schulmeister. Yf infr. p. 31 coll. Zahnii NB: Kirchenbuch Taufregist. pag. 20 sq. kam nach Kl. Zind., weil er nicht spielen konte. Zahn 1. c. ao. 1671 d. 1. Nov. Ihm succedirte Geor. Cyrus vid Colerus infr. Kirch. Invent. p. 6 coll. Zahn. l. c. ao. 1676 d. 5. Oct. Diesem folgte Laur. Blum, Zahn. l. c. 1699 den 18. Dec. denn Jac. Blum l. c. ao 1707; d. 19. Jun 1. Jul it. 1717 d. 2. Aug. Joh. Gottl. Meyer, begr. Ao. 1725 d. 15. Maj; Joh. Schöwe lebt noch.pp.

* add. Supra Pred. Catalg. pp

Und daß der Gorbandi noch vor hl. Zahnio hier gewesen patet inde, weil der Carl Schultz noch schon [als] hl. Zahnio [herkam, hier] Schulmeister gewesen. Iff.l.c.

Nota: Gorbandi ist hier gewesen 1631 tgr. Paul. Lezii. ind. infr. Pred. Cat. p. l. NB

Hier ist noch SchulMr. gewesen Jac. Gorbandi vid. Zahn. l. c. ao 1659 d. 5. Febr.

*) Wie auß allen Umbständen zu sehen, die …. Zahniam l.c. notiert, so muß dieser Gorbandi in seinen ersten Jahren hier SchulMr. gewesen seyn, irgend vor oder zu Hern. Zahnii Zeiten, denn zu hl. Schönwalds Zeiten war hier Schulmstr. Caroly Schultz, wie zu sehen auß Zahnio l. c. Toten cat. Ao.1653 d. 26. Nov.

NB: Einen ordentl. Cantalogum aller Schulmeister dieses Kirchspiels, die hier deciderter angeführet sind, vid infr. p. 37 coll. mein neu Kirchenb. i. 6. ps

 

Ich fürchte ein schrekkliches Wehe, Wehe über Groß Zinder, wo es nicht anders wird und man sich nicht bessert. Und wenn es gleich geschehen were, so sage ich, daß ich damit nicht unrecht getan hette, weil meine Groß Zinderschen Bauren boßhaftige und halßstarrige Leute sein, dergleichen ich in die 20 Jahr im Werder nie gehöret noch gesehen habe und glaube gewiß, daß seid daß Christenthumb alhir zu Lande Von keiner gemeinde ** in Dantziger jurisdiction einem treuen Prediger dergleichen widerfahren und begegnet ist, als mir von meinen zu hörern Männlichen Theils und etlichen Frauen in Groß Zinder.

 

** Das sage ich eben auch auß Erfahrung, denn hier gewiß kein eintziger ist, dem ich mich sicher vertrauen könte… [es folgen durch ganz eng gesetzte Kreuze unleserlich gemachte 3 ½ Zeilen, ob er da einen Fluch hingeschrieben hatte und es gleich bereute – Verfluchen als Todsünde? Oder hatte er über einen bestimmten Bauern etwas geschrieben, was sich später nicht bestätigte? Wer weiß…

 

Christus und die Apostel, wie auch hernach viel vornehme Lehrer der Kirchen Gottes haben Wehe, Wehe geschrien über böse Länder, Städe und Gemeinden. So hatt auch ehmals ein Student in offentlicher Predigt zu St. Johannes, als er am Freytag für weiland Herrn Mag. Joh. Jacobum Cramerum, geprediget, daß Wehe über Dantzigk - Deg Joh. Albing ad St. Joh. Pastor mihi refert - geschrien, und [es] ist niemand gewesen, der ihn darumb beklaget hatte.

 

NB: So lange ich itzo auch schon hier [bin], und kan mich Gottlob! noch Niemand einer Sünde, so in der Lehre als im Leben zeichen [zeihen]; und die Bauren sind doch so! Scy.ao. 1741 den 10. Dez.

 

Ich aber, der ich ins 14te Jahr im offentlichen Predigt ambt orndlich und mit Ehren gelebet, und nicht so eigentlich über ein Dorf daß Wehe geschrien habe, muß darumb eines unrechts und im christlichen Predigen bezüchtiget und Verklaget worden. O Blindes! O Verstocktes, O widerspenstiges Groß Zinder!

 

Dieses und was gleich folget, sage ich M.J.Moneta als sein wahrer Nachfolger in officio und fetis, alles auch: denn von und mit den Bauern heißt es so: (yf. Kirchen) Sicut invent p. 3 ao1661. erant in principio et nunc, et semper et secula. Semper ii dem!!

Frei übersetzt: Im Prinzip ist es am Anfang, jetzt und immer stets das gleiche!

7. Zum Siebenden: Mein Predigt Ambt und Pfarrdienst hab ich nicht absolute Ihnen auf gesaget, weiß wohl, daß ich´s von denen nicht empfangen *, und meine Herren nicht seien, wolte lieber ersäuft werden *, ehe daß ich die itzigen Groß Zinderschn Bauern zu meinen Herren * haben solte, habe aber hir von conditionate geredet, wo es nicht anders würde, begehrte ich ihnen nicht mehr zu Predigen. #

 

# Auch dies habe ich oft gesagt und sage es auch noch: wolte Gott, es wäre bald das letzte mahl, das ich ihnen predigen muß! Denn wer glaubt unsern Predigten? Es Era. CN. u. l. x.

 

Denn man die Edlen Perlen des Heilign Wortes, Gottes und hl. Abendmals nicht für die Säue werfen, und daß Heiligtumb nicht den Hunden geben soll, auf daß sie die selbige nicht zu tretten mit ihren Füßen und sich wenden und uns zu wissen, wie der Herr Christus vor Ort (Matth. 7 u. 6)

 

NB: Und sel. Hrn. Nathan Berends seinen Wunsch vid. im Predig. Catalog nov. Nerend, in marg. pag. z. a.

 

Item werde meine Hohe Obrigkeit das ist [der] E. E. Gestrenge Hochwohlw. Raht der Königl. Stad Dantzigk (Dieser kenne und Ehre ich für meine Herren und Mächtigen Patronos) umb gnädige * dimission ersuchen und bitten müssen. *

 

8. Zum Achten: Mann höre doch: die falsche Anklage schrift meldet, ich hätte zwey Sontage nicht geprediget, item 3. Matthei-tag * nicht und die Bettstunde nicht gehalten und also wie Mündlich also in der That sich erkläret, daß ich ihnen nicht mehr Predigen wolte; wie und was ich mündlich geredet, ist im Vorigen Punct erörtert;

 

* Nachhero ist´s gar abgekommen in dem Werder die Aposteltage zu feyren, wie denn zu unsern Zeiten nichts mehr, als nur der eintzige Johannistag mit einer Predigt gefeyret wird.

 

die That Vernehme man auch recht: Vor S. Matthej-Tag wuste ich Von diesem Gottlosen handeln nichts und daß sich meine Groß Zindersche Bauren bey außsaufung [von] 22 stof Vom 15st. Bier im Schultzenambt bey Lorentz Arend sich wider mich wolten und solten Verbunden haben, zu Klagen und eine falsche und verleumbderische Schrift [er]stellen zu lassen, waar mir also nichts Vermuhtend, und weil ein gemeiner Apostel tag (S. Matth.-Tag) * einfiel, da wenig Leute in die Kirche kommen, bestellte ichs mit meinem Schulmeister ab zu lesen [er sollte die Predigt vorlesen]; und Reysete [reiste] den tag zu vor nach Dantzigk, redete mit unsern Hrn. Bürgermeister S. E. Htn. eins und daß ander, der Stühle…

 

* Hieraus erhellet, daß zu der Zeit auch die Aposteltage ordentlich gefeiret worden sind p. u. 2, wenn der Prediger nicht hat kont[können] predigen, daß der Schulmeister von den Zeiten ex officio und gratis hat ablesen müßen, denn hier wird liebers Biergeldes erdehnet, daß ihm vor sein Ablesen wäre u. müste gegeben werden, wie der Gottswaldische 1749 Sg. eg. Schulmeister Michling vom sel. hl. Habeln immer 1 Fünf gefordert hat p. das. ve.

 

hl. C. F. Heinig, Past. in Letzschkau seinem Schulmeister eben auch unnötig angerechnet hat.

Rhesa 1834: Letzkau:
18. Carl Gottfried Heinius, in Danzig geboren 1684 am 20. Aug., wurde 1727 hieher gerufen, ... und starb 1745 den 31. Aug.