|
|
Kb
Chronik Anno 1748 |
Anmerkungen |
Januarius d. 2. - 3. In der Nacht brandte das
Herren-Grebin, als nehmlich als arendatorius, Jacob Räken, Wohnhauß,
welches ao 1743 nur erst gantz neu erbauet worden war, nebst allen
andern Gebäuden und Stallungen rund umb und gäntzlich in den Grund ab,
daß weiter nichts, als nur das so genanndte Schloß, oder das Herren-Haus
ist stehen geblieben: dadurch denn ein ungemeiner Schaden geschehen ist
auf beyden Theilen, u. war das feur durch Unvorsichtigkeit im Brause [?]
auß der Darrkammer zwischen 1 - 2 Uhr Nachts außgekommen. Nur die große
gemauerte Scheune vorne am Berge ist unbeschädigt geblieben, wie auch
die Capelle nebst der Schule und dem Kruge dicht an. |
In blauer Schrift: Nachträge am Rand
von Prediger Johann Moneta |
Martius d. 3. Domin. Invocav. fing ein Ehrw.
Ministerium auf Erfordern des hl. Bürg.Mrs. an, vor hl. Fridr. Nageln,
seiner Krankheit halber in Reichenberg das vicariat zum erstenmal zu
predigen. Aber Domin. Jubil. fieng er wieder an sein Amt selbst zu
verwalten. |
Rhesa 1834: Reichenberg:
16. Friedrich Nagel, in Danzig geboren 1684 den 11. April, studirte zu
Königsberg und Jena bis 1710, wurde 1729 hieher berufen ... und starb
1759 den 21. Juni in der Kirche, als er eben ein Kind taufen wollte ...
Catharina Hartwich läßt 1740 ihren
unehelichen Sohn Jacob taufen, am 21.07.1748 ihre uneheliche Tochter
Elisabeth. Sie erleidet mithin die Kirchenbuße als Hochschwangere. Doch
wird sie im Unterschied zu anderen Frauen nicht des Dorfes verwiesen. Am
13.04.1749 heiratet sie als "seine ehemalige Hure" Jacob Läuffer,
ehemals Dienstknecht in GrZ, aus Groß Lesewitz kommend, wo sein Vater
Schneider gewesen war. Danach verlassen sie GrZ - es finden sich keine
weiteren Spuren von ihnen.
Zu den wiederholten
Kleiderordnungen des Danziger Rates siehe
Beck
1962 |
Majus d. 5. Domin. Jubil. That Cathrina Hartwichin
auß GroßZinder eine Dubbelte Hure, offentlich Kirchenbuße so vorm Altar
knieend, als auch im Halseiser an der Mauer stehende: gleichwie ao. 1747
Dom. IV. p. Trin. (den 25. Jun). / welches zu annociren vergeßen worden
/ Anna Maria Sadowsche eine Magd auß KleinZinder auch hat thun müssen. |
October d. 19. Publicirte der hl. Brg.Mstr. Johann
Wahl auß dem Werder Amte eine Kleider-Ordnung, darin den BauersLeuten
alle Seide, Gold, Silber unddegl. untersaget und verboten werden: sie
ward aber nicht von den Cantzeln abgelesen; sondern nur in den
Schultz-Ämtern von den Schultzen den Leuten ihrer Dorffschafften
privatim vorgelesen. Sie ist in copie in diesem Kirchenbuche hintenan
beygefeget worden: und so ist weiter nicht publicirt noch exequiret /
worden, folglich gantz ohne effect geblieben. |
|
|