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Nachbarn und Hofbesitzer in
Groß und Klein Zünder vom 17. bis 20. Jahrhundert

Groß Zünder

               
GrZ 01 GrZ 02 GrZ 03 GrZ 04 GrZ 041 GrZ 05 GrZ 06 GrZ 07 GrZ 08 GrZ 09
GrZ 10 GrZ 11 GrZ 12 GrZ 13 GrZ 14 GrZ 15 GrZ 16 GrZ 17 GrZ 18 GrZ 19
GrZ 20 GrZ 21

GrZ 22

GrZ 1648

GrZ And

GrZ Pfarrer

GrZ Lehrer

Klein Zünder

               
KlZ 01 KlZ 02 KlZ 03 KlZ 04 KlZ 05 KlZ 06 KlZ 07 KlZ 08 KlZ 09 KlZ 10
KlZ 11 KlZ 12 KlZ 13 KlZ 14 KlZ 15 KlZ 16 KlZ 17 KlZ 18 KlZ 19  
KlZ Hancke 1619

KlZ 1648

KlZ And

   

KlZ Lehrer

 

 

Kb Chronik - P8 - Diverses

Anmerkungen

α) Das Prediger Land ist folgendes.

                                           Morgen  Ruthen

Der Außenteich hält                  7 ⁷          38

Der Opschetel                         10 ⁹        244

Die Treue Morgen                    10          122

Der Galgen Winckel                   7

Der Kiel                                    ½  = 150 QR

Der Hoffacker                           15

Das Vorstück in der Zarwantz     38          217

Die Feldung im hinterstück         22          -

                        Summa          110 ½      39

Das HubenPart bruch-Land*       14       was knapp

                      Summa    3 Hub. 20 ½ Mrg. u. 09 Ruth; ohn den Bruch

                                                    Die Hoffte nicht eingerechnet seyn;

Nach einer Art Inhaltsverzeichnis des Kb sowie Ausführungen über die Prediger und Lehrer in GrZ und KlZ, die in die hier entsprechenden Web-Seiten integriert sind, bekommt das Kb den Charakter einer Kladde, in der alles mögliche von diversen Predigern notiert wird, versehen mit weiteren Anmerkungen durch Johann Moneta.

Die Einschübe und Anmerkungen von Moneta sind in blau dargestellt.

Die Ausweisung von 4 Huben Predigerland in der Landesaufnahme von 1793 ließ intuitiv vermuten, dass es sich um ein zusammenhängendes Stück Land handelt. Die Aufstellung hier vermittelt, dass das Predigerland aus acht verschieden großen Landstückchen besteht.

Was ist die Ursache? Gilt das auch für den Landbesitz der Nachbarn? Erfolgte die Stückelung gleich bei der Besiedlung der Dörfer während der Ordenszeit?

Oder hat der Prediger / die Kirche im Laufe der Jahrhunderte immer wieder Landstücke geerbt / geschenkt bekommen?

Das sollet nun, wenn man es sehr genau will nehmen, alles zusammen ** 4 Huben Landes / den Morgen à 300 Creutz Ruthen / seyn; Aber wegen der Grabens so bey der Außlandung ao. 1720 gemacht worden wird das Prediger-Land nur auf 3 Huben 20 ½ Morgen und 9 CrRuthen gerechnet - 39. Die 14 Morgen im bruch  sind aparte * und besitzet selbige der Prediger nicht als Prediger; sondern als Mitnachbar des Dorfes. Deswegen er auch so wol zu Friedens als Krieges Zeiten alle onera [Lasten] gleich anderen Nachbaren tragen, und der Stadt jährlich 48 fl. Zinß davor [dafür] erlegen muß, die auch 2 Scheffel Zinß haben, nehmlich vom HubensPart [?] ½ Scheffel.

 *) conf. hirvon das neue Kirchenbuch; in der Kirchenchron. pag. 27 non procul ab initio, etc. NB.

**) Nehmlich mit denen Kraut-Rückens zusammen; denn eigentlich hält dies Stück land (ie 200 Ruth.) und 2/3 Morgen und 3 lange Krautrücken zum Hanf pflantzen, weil aber seit 1738 der Bruch an die Woßitzer kommen so fällt hier alles von selbst weg.

 NB. Ao. 1738. d. 26. Febr. ward der Bruch vom Er. Rath den GroßZinschen, weil  sie nicht solvendo waren, abgenommen und den Wossitzern gegeben: so fält alles  miteinander von sich selber weg p.

 NB. Wenn extraordinaire contributiones angesaget werden aufs Bruchland, so gibt der Prediger von jeglichem Gulden, von einem jeden Morgen des Bruchlandes 1 gl. eg. ist auf die Hube  1 fl. angesaget, so gibt Er vor seinen 14. Morgen im Bruch 14 gl. sind es 2 fl. so gibt Er 2mal 14 gl. oder 28 gl. und so weiter nach proportion.

Was ich hier von der rata des LandZinses geschrieben hatte, ziehen die Bauren mit Außschließung des Predigers allein auf sich,* denn der Prediger wird wol in der Eintheilung des landes, in denen contributionen Schoar werden, und Zinsen Nachbargleich gehalten; aber nicht in den Einnahmen davor Ist wol sehr unbillig!


1 kulmische Hufe / Hube = ca. 17 Hektar = 17.000 qm

1 Hufe = 30 Morgen
1 Morgen = ca. 0,56 Hektar = 5.667 qm

1 Morgen = 300 Quadratruthen
1 Quadratruthe = ca. 18,9 qm

Gesamtfläche ca. 62,6 Hektar

Der "Hoffacker"wird das Gelände direkt um das Predigerhaus gewesen sein; wo die anderen Landstücke liegen ist ungeklärt.

Der "Galgen Winckel" heißt so, weil das Landstück die From eines Galgens hat? Oder hat es in GrZ vormals wirklich einen Galgen gegeben?

NB. Diese [folgende] Berechnung ist unrichtig

Nota bene:
Der Graßhof hält in sich Saatland. – 34 - 3  Schu.
iehrl. [?] die Länge, 22 R. 23 Sch. Breite; 11 R. 10 Sch
Der Bleich Platz ist lang 10 R. und breit 4 R. 24 Sch.
In allem groß, 14 R. 24 Sch.
Die gantze Hofstedte hält nun alles in allem in 3 Morgen; 9 Ruthen; 10 Schu.

Die Bemerkung erfolgt in einer anderen Schrift / von einer anderen Person.

Doch kan Er die onera ordinaria annua [die normale jährliche Belastung] (außer den Landzins und Kriegs-contributiones) bey dem mit eindingen, der ihm etwan das Bruchland abmiethet. Fals auch der Prediger dies Stück Land gantz und gar abtreten, und ans Dorf wider abgeben wollte, so stehts ihm wol frey; wie es denn auch an mir bey meinem Anzuge gesuchet worden: aber der Prediger bekomt es auf ewig nicht wieder, ja noch mehr nullo modo [auf keinen Fall] ein äquivalent davor. XXXXXX So viel nun zur Nachricht vom Prediger- Lande.

* auch darf der Prediger ein Stück Bruchland nicht ehr verzinsen ehe er den usum fructu [Nießbrauch] ein gantz Jahr lang genoßen.