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Chronik - P6 - Diverses |
Anmerkungen |
Nota bene:
Von Trauungen
Vor die copulation eines gemeinen Paares gebühret
dem Prediger 1 rl. oder 3 fl. und vor die dreymalige Aufbietung 18 gl.
Wolhabenden Leute und Bauren pflegen wol auch mehr zu geben. Es ist hier
nur zu wißen, wo die braut ist, daß auch da die copulation geschehen
müße. Und gesetzt daß die Magd schon auß dem dienst, *
* Jedoch noch von der gehörigen Zeit
die auf weyhnacht ist, außerordentlich entlassen sey; der nach dieser
Zeit kann gesen wan sie wil
NB. Auf die Frage: obs erlaubt sey
am 3. Feyertage ein Paar leute auf zu bieten?
Wird die beylage * zur Gnüge
bescheid geben.
ferner auch nicht da zu wohnen komme, so muß doch
der Prediger sein Gebühr von 1 rl. 18 gl. volständig haben, wenn nun die
Magd währender Zeit (NB) ihres dienstes an dem Orte ist Braut
geworden. Also muß sie sich an dem Orte entweder trauen laßen oder das
traugebühr an dem andern Orte, wo sie sich hingiebt noch einmal, und
also doppelt geben. *
* Und kam der Prediger als denn ihre
efecten arestirung oder der bauer selbst muß ohne den Schaden stehen.
NB. Solche u. dergl. casus laßen
sich am besten ex usu et consoltadine lernen p. |
Nach einer Art Inhaltsverzeichnis
des Kb sowie Ausführungen über die Prediger und Lehrer in GrZ und KlZ,
die in die hier entsprechenden Web-Seiten integriert sind, bekommt das
Kb den Charakter einer Kladde, in der alles mögliche von diversen
Predigern notiert wird, versehen mit weiteren Anmerkungen durch Johann
Moneta. Die Einschübe und
Anmerkungen von Moneta sind in blau dargestellt.
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Beylage #
S.T. WolEhrwürdiger hl. insbesonders
HochZuEhrender, Hertzensgeliebter Herr Collega,
Ich habe auß deßen unvermutheten Schreiben ersehen,
daß Er wider wenig Zeit in einer gewißen Sache consuliret und zu wißen
verlanget, ob es bey uns auf dem Lande gebraüchlich, daß man eine
Aufbietung am 3. Feyertage vornehmen könte, wie es anitzo uns beyden
verlanget wird, mit einem Gewißen Paare, so wir heüte proclamiret und ob
es auch in dem Trau=Schein concediret wird? Ich antworte kürzlich
darauf, kan man ein Paar an dem 2. Feyertage proclamiren, warumb denn
auch nicht der 3ten, wenn es nur 3 mahl nach einander geschihet, welchs
in dem Trauschein stehet und es alda heißet: nach 3 mahliger aufbietung
sollen sie copuliret werden: Es ist bey diesem paar nichts zu besorgen
und hätte die Fr. gtraut gerne sich d. Sonntage nach einander
proclamiren laßen, weil aber als dann das Danckfest fält und das Vieh so
gemästet, jeder ein so langer Zeit abnehmen möchte, so muß Sie es vor
dieses mahl also geschehen laßen. So viel gebe ich schon Andrs vor der
zur nachricht, daß ich Sie morgen, gel. Gott! zum 2 und quasimod. zum 3
mahl aufbieten werde. Im übrigen bitte ich das Fest mit beständiger
Leibes gesundheit zu midt zu bringen mit nochmaliger bitte uns mit der
hl. Amts= Bruders Fr. Eheliebsten vorigem gel. GOTT! Da ich in
Hertzenborg [Herzberg] nicht Prisen [Reisen] und also gewiß zu Hause
seyn werde, oder aber eller Kinder Tag uns ihr angenehme Gegenwart zu
gönnen und wie es ihren belieben möchte, ich abner verbleibe Euer nebst
herzl. Gruß an Sie Beyden
Meines HochZuEhrenden
Hn. Amts-Bruders
Gebette u.
Dienstwilliger
Trutenau den 18. April G.
Steinhauer P. T. & Senior…. ao. 1729 |
Rhesa 1834: Trutenau, wozu die
Kapelle Herzberg gehört
8. Gottfried Steinhauer, zu Danzig 1651 geboren, ward von Wernersdorf im
großen Marienburg. Werder im Jahre 1704 hieher berufen ... und starb
1735 den 24 Septbr. im Alter von 84 Jahren. |
Corrolarium.
Es wird nach gefraget: ob ein Prediger eine
Aufbietung nebst der folglichen copulation wol füglich nach einem sich
ereigneten Einspruch Suspendiren könne? Wenn gleich die brautleute einen
Trauschein aus dem E. Werder Ambte inhinuiret haben? Rg. Ja, und kan der
Prediger solche leute nicht eher weiter aufbieten und hernach copuliren,
biß Er auß dem Ambte desfals einen anderen neuen Trauschein bekommt,
welcher bezeuge, daß die gravemina, welche den Vorigen Trauschein
entkräftet, wie drumb de novo gehoben und also der fernern Aufbietung
und folglicher copulation nicht mehr hinderlich seyn. Solch ein casus
ist mir, M. J. Moneta noch in diesem Jahre Ao. 1730 passiret, da ich
denn nicht allein mündlich vom hl. Amtschr. D. E. Mewes, so eben gegen
wärtig bey mir gewesen diese instruction erhalten, sondern es ist auch
dieser casus bey El. Werderischen Amte, nicht andres, als auf diese
Weise abgemachet worden.
[Es folgt ein Text in Latein, der
nur schwierig zu entziffern und damit gegenwärtig nicht zu übersetzen
ist.] |
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NB. Daß vor Jahren aber die Gemlitzer sich nach
GßZdl. in Fällen gehalten, ist zu sehen infr. im Taufbuch oder Regist.
fol. 12 d. 31. Mart. fol. 14 b. d. 23. Febr. fol. 15 b. d. 15. Jul. Fol.
17 a. d. 16. Xbr. Vielleicht itzigem Kriege da kein Pleban im Dorff
gewesen. yf. 1659 d. 16. Dec.
Nota: Der Pleban aber blieb einmal wie er
war. Denn er wuste des Officials geheimen Willen wol: allein er machte
es selbst in seinem Gemlitz mit seinen Bauren so arg, daß diese sich
über ihn beym Bischof beschwereten, der ihn denn hier weg nahm und ins
große Werder nach Neukirch* versetzte.
* Woselbst er auch ao. 1748
gestorben.
Unterdessen bliebs doch bey den folgenden Plebans
beym vorigen, und wie ich oben ad. NB. sub sign. gemeldet Ғ hic in pag.
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Nota adhuc von Trauungen im Hause.
Daß in casu necersitatis fradente tempore, [im Falle
schwieriger Zeiten] auch im Hause können getrauet werdn; ohne expressen
Schein auß dem Amt, der sonst erfordert wird: vid. casum infr.
Trau-catal. ao. 1676 d. 10. Nov. coll. Neu Kirchenb. p. 356 sub d. 23.
Nov. et p. 360 d. 25. Oct. oder aber auch wenn es Hure und Bube ist: de
hoc qvogn vid. cas. infr. im Trau-catal. fol. 15 b. ao. 1675 d. 25.
Mart. coll. neu Kirchenb. p. 356 d. 18. Oct. so können sie auch nach den
Umbständen im Pfarrhause getrauet werdn.
Nota: Anno 1730
Dom. X. post Trinit. habe ich zum erstenmal die Verstöhrung der Stadt
Jerusalem, der Gemeine, statt der sonst gewöhnlichen Kinderlehre, durch
den Schul Meister Vorlesen laßen. NB. Ferner Und damit auch das Leyden
unsers Herrn J. C. der Gemeine nicht gar auß der Acht kommen möge; so
laß ich in den Fasten-Sonntagen immer nach dem Evglio. ein Stück auß der
Passions historie mit vor: weil hier doch keine specialpassion-Predigten
in usu sind, wie eg. zu Wotzlaff, als welche der seel. hl. Kirsch suo t.
pre [seinerzeit] eingeführet. |
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Nota: Wenns vom Prediger verlanget wird, daß
er auß dem Kirchenbuche einen extract außgeben sol; so gebühret ihm
davor 36 gl. als welches mir der seel. Amtschreiber J. E. Mewes ao. 1736
wegen des Tauf-Geldes des hl. Bernds, seel. hl. Nath. Berends, unsers
hl. Antecessoris, seines ältesten Sohnes, selber so gar auß dem
BrgMrstl. Amte zugeschicket hat p. |
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