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Nachbarn und Hofbesitzer in
Groß und Klein Zünder vom 17. bis 20. Jahrhundert

Groß Zünder

               
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GrZ 1648

GrZ And

GrZ Pfarrer

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Klein Zünder

               
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KlZ Hancke 1619

KlZ 1648

KlZ And

   

KlZ Lehrer

 

 

Kb Chronik Anno 1737

Anmerkungen

Januarius d. 24. Hat zwischen 3 und 4 Uhr Nachmittags die Weichsel bey einem unverhofft hochaufschwellenden Waßer, welches etliche Tage zuvor ein gantz außerordentlicher Nord-Westen-Wind aus der See herzugeführet; zwischen Schönhorst und Neukirch auf einer Seite im großen Werder einen entsetzlichen Außbruch verursachet, und fast das meiste Land daselbst jämmerlich überschwemmt: worauf unsern Werderschen Eingesessenen so gleich selbigen Tages die Eyß-und Waßerwacht bey 20 gl. Strafe ist angesagt worden, die denn auch so gleich den Anfang genommen. Doch ward d. 27. drauff die halbe Mannschaft abgenommen, und die halbe blieb stehen.

Randbemerkungen mit diversen Data bis zum 30.01.1661, die wohl auf andere Dammbrüche verweisen.

d. 31. Habe ich zum erstenmal eine besondere Betstunde umb Abwendung eines Außbruchs der Weichsel und Uberschwemmung, auch sonst allerley Wassernoth und Gefahr halten lassen, und dabey ein gantz eigenes dazu von mir verfertigtes Gebeth ablesen lassen.

 

 Eodem in der Nacht: War allhier wieder ein so heftiger Nord-West-Wind (*), daß die Glocken auf dem Thurm des Morgens sich beweget und von selbsten angeschlagen. Indoch hernach habe ich erfahren, daß diese genannte Bewegung der Kleinen Glocke, die Bethglocke, habe vorstellen sollen, weil auß der großen und ordentlichen bethglocke der Kleppel heraus gefallen war. Doch mit all dem, so war es doch wieder ein großer Wind der an Häusern und Höffen wieder viel Schaden gethan.
(*) … er warff in GrßZind. Etl. Zäune, 2 Scheunen und 2 Ställe; er in KlZind. 3 Scheunen, 3 Ställe, und 2 Mühlen

 

Martius d. 5. In der Nacht hat eine Hure, Namens Susanna Kastendorfschin von Ziplau [Zipplau] her und Luthrisch in Michael Hendrichs Backhause allhier ein Kind gebohren und solches auch, wie glaublich, umbgebracht; denn ihm das
G???cklein ab war, da es doch nach ihrer eigenen Außsage lebendig zur Welt gekommen. Deßwegen ward sie nebst dem Kinde (d. 9.) in die Stadt und zwar gleich im Stock abgeführet. Sie war sonst nicht längst hergekommen, und ging betteln und kam hernach ins Zuchthaus.

Michael Hendrichsen (I),
* 1694, † 1758
Schulz, Teichgeschworener, Teichgräfe, Nachbar Hof GrZ 03

den 8. Ist die Eyswacht vor dies Jahr gantz auffgegeben, und ist das Eys, weil es wegen besonders kleinem Waßer gar nicht festgehen hat können, und so verschmeltzen müßen; indem alles Waßer in vorgemeldeten Bruch gegangen; von diesem bruch an, biß an den sogenannten rothen Krug stehen geblieben. Doch kam tags drauf (d. 9.) die fröhliche Zeitung, daß das Eys unvermuthet völlig weggegangen und also die Weichsel, Gott lob! gantz und gar frey geworden.

Majus d. 14. Schickte der König von Frankreich [Ludwig XV] durch den Marquis Monti einen eigenhändigen Brieff an die Stadt und in Specie hl. Brg.Mr. und Präsid. Disseldorff mit einem Wechßel von 1 1/2 million livres, als einen Anfang zur re??? dreghirung des in der bombardirung 1734 geschehenen Schadens.
NB. Ist aber hernach weither nichts mehr erfolget.

Junius d. 15. Schrieb der Stadtschreiber Johann Ernst Mewesen mich und servirte den vom hl. Brg.Mr. Gabriel von Bömeln Ao 1735 d. 9. April mir außgefertigten contract wegen meines Prediger-Lands davon ich denn meinem hl. Successori [Nachfolger] einige Nachricht hiermit ertheilen wil.

Es hatten nehmli. die Großzind. Bauern seit ao. 1732 angefangen mir mein Land ungewirthet liegen zu laßen, zwar unter dem Vorwand der schlechten Zeit, doch in der That, weil sie den Morgen gerne vor 3 biß 5 fl. gehabt hätten, welches keiner einmal ohne die größte Unbilligkeit begehren darff, wenn er auch nur pur Stroh bauete. Darum hero waren sie kindisch und trotzig und ließen mir das land liegen von ao. 1732 an, ao. 1733 und 1734 gantz und gar, daß ich mehr nichts als 7 1/2 Morgen vermiethet hatte, welches sie gar wol ansehen konten, unerachtet ich dadurch auff die 2647 fl. 16 1/2 gl. am Lande und Landzinß Schaden gehabt: drum nicht allein daß ich kein Landzinß bekam, weil nichts vom Lande verwirthet war, so ließen sie noch überdas so an Heu als Weide, alles durch ihre Pferde und Viehe offentlich und heimlich bey Tage und Nacht abfraßen und verderben, daß ich auch davon nichts haben und nix machen solte, als wenn das Prediger Land ihnen zum Raube überlaßen wäre. Also hatte ich nun schon 2 1/2 Jahr unbesorgt hir gedient, denn die wenigen accidentien / deren ich ohnedem die meisten reditiren müßen / nicht zu rechnen; und unser Salarium dependient ja eintzig und allein vom Landzins: nam. posito uno, positur alterum, hablato uno tollitur alterum. Gleichwol hatte ich dies alles mit christlicher Geduld und aller Gelaßenheit vertragen und verschmerzet, in Hoffnung sie würden sich mit einem neuen Jahre auch eines beßeren besinnen. Allein, so wie sie waren, so blieben sie; unerachtet ich sie ao. 1734 in ihrem Trübsaalen nicht verlaßen, sondern noch so viel Liebe und Treue erwiesen, davon oben umbständlich gemeldet worden: worauf sie aber gantz und gar nicht reflectirten.

Nun conferirte ich zuweilen noch mit Gerh. Kohlen hivon, was zu thun, und ob ich denn immer hier ohne Salario dienen solte: allein er tröstete mich immer mit diesen worten: es thäte dem Lande keinen Schaden, wenns liege, so währ es sich desto beßer; gleichwol ging meine Amtsarbeit und Jahr auf Jahr immer fort. Einmal wolte er doch ein ding thun, und vermiethete ein Stück von 22 Morgen meines Landes an einen Fleischer zur Sommerweide vor 45 fl. je Mrg. aber darum, daß er ihm vor sein eigen Land 54 gl. p. Mrg. geben mußte, so ließ er ihm meines, mir ungesagt und ungefragt so viel geringer, und ich hatte noch weitläuftigkeit ehe ich von dem Fleischer noch dies bekommen konnte. Indeßen fügte es sich ao. 1734 nachdem die Rußen schon fort waren, daß ich gelegenheit hatte unseren hl. brg.Mr. von Bömeln zu erzehlen, nicht allein was ich zeithens der Dorffschafft vor Nutzen, Liebe und Treue erwiesen, sondern auch wie sie dagegen mit mir umbgingen, und mich immerweg ohne Lohn arbeiten ließen; welches alles beydes denn ihn sehr afficirte, daß Er auch versprach, es zu remediren. Darauf kriegte er die Vorsteher vor, conferirte auch deßhalben mit mir so mündlich als schriftlich mit Versicherung ohne mein Wißen und Willen sich mit ihnen wegen meines Landes weder in compromiß, noch in Contract einzulaßen, woraus ich mir denn viel gutes versprach.

Roterkrug bei Westpreussen.de
gegenüber vom Bohnsacker Pfarrdorf

Johann Gottfried von Disseldorff,
* 1668, † 1745
Bürgermeister von 1720 bis 1745

VFFOW - Danziger Tafeln: Disseldorff
von Dorothea Weichbrodt (1986)

Gabriel von Bömeln * 1658, † 1740
Danziger Bürgermeister 1708 - 1740

VFFOW - Danziger Tafeln: von Bömeln
von Dorothea Weichbrodt (1986)

Stadtschreiber Johann Ernst Mewes
VFFOW - Danziger Tafeln: Mewes
von Dorothea Weichbrodt (1986)

Gerhardt Kohl, * 1676, † - 1757
Deichgraf, Schultze, 49 Jahre Kirchenvorsteher, Nachbar Hof GrZ 01

Laut Landesaufnahme 1793 umfaßt das "Predigerland" 4 Huben. Diese setzen sich - wie aus den weiteren Ausführungen Monetas deutlich wird - aus etlichen "Stücken" zusammen.

Allein ao. 1735 am 9. April kam ein solcher zum Vorschein, daß den Vorstehern namentlich Gerh. Kohlen, Dan. Köpken, Sal. Eichholtzen und Wilh. Fasten, übertragen ward daß Predigerland jährlich zu vermiethen und mir vor 120 Morg. oder 4 volle Huben / da an sich nur 110 1/2 Morg. / jährlichen Zinß zu bezahlen fl. 960 oder 8 fl. p. Mrg. und zwar in 2 terminen, nehmlich 480 fl. auf Pfingsten und 480 fl. auf Martin: Doch war das bruchland weil es ohnedem Zinsland und nicht zur Kirche, sondern dem E. Rath gehörtet, hier ausgenommen. Fals denn die Vorsteher das land nicht hochgenug würden außbringen können, so solten sie, was an Zins fehlen würde, auß Kirchen-cassa zulegen, und solches einandermal, wenn wieder übrig seyn würde, ihr davon gutthun.

Daniel Köpke, *1676, † 1736)
Kirchenvorsteher, Schlickgeschworener,
Nachbar Hof GrZ 13

Salomon Eichholtz, * 1697, † 1755
Schulz, Kirchenvorsteher, Deichgeschworener, Deichgräfe des Stüblauer Werders,
Nachbar Hof GrZ 04

Wilhelm Fast, * 1696, † 1745
Kirchenvorsteher, Schöppe, Schlickgeschworener,
Nachbar Hof KlZ 09

Unterdeßen war ich doch von diesem contract wenig oder nichts gebeßert. Denn weil er nur den Schein eines Zwangs vor sich hatte, so stund er weder den der Bauern noch den Vorstehern an, doch diese fuhren am besten dabey. Denn gleich nach Empfang des contracts theilten sie die besten und bequemsten Stücke Lands unter sich ein zu 8 biß höchstens 9 fl. p. Mrg. das andre wolten sie nun den andern bauern aufringen, die sagten dann, nein; sondern hätten sie das beste genommen, so könnten sie auch das schlechteste behalten, sie wären auch von hl. brg.Mr. im contract nicht express. obligirt das land nothwendig zu nehmen, sie könntens thun und laßen: Die Vorsteher geben selbst nur 8 fl. vors beste Land, und dem Prediger laut contract, gar nicht mehr als so viel, so wolte denn auch keiner mehr als 8 fl. p. Mrg. geben: so blieben die größten Stücke des Predigerlandes Jahr aus Jahr ein ungewirthet liegen. Daher kam es denn, wenn ein Zinßtermin vorhanden, so hatten die Vorsteher immer geld. Denn so wie sie im Vermiethen unordentliche termine den leuthen setzten, so waren sie im einfordern noch viel unordentlicher. Sie ließens geschehen, daß manche den Landzinß erst aufs ander Jahr abbrachten. Mit dem, was eingekommen war, halffen sie sich selbst, daß sie ihre haußhaltung davon führten; oder ihre interessen davon bezahlten, die Schultzengelder davon abtrugen oder ihre Schulden untereinander damit verrechneten, oder sie zu Kirchenausgaben verwandten, etc. ihr Trost war, sie konnten an die Kirchen-Casse appelliren: ich aber mußte dabey sehr co??? und es war wol eher ein neuer termin verstrichen, ehe mir der erste war entrichtet worden. Summa, sie haben recht verrätherisch mit mir und der Kirche hirin gehandelt. Die Kirche steckten sie unverantwortlicher weise in Schulden und mich ließen sie immer warten, von einem Monat zum anderen, so daß ich vollends alles meinige zusetzen mußte und gar darüber krank geworden. Denn sie hatten so die Kirchen- als Zinß-Gelder nach Gewohnheit, immer außgegeben, die größten Stücke Land nicht vermiethet, oder sehr schädlich, als eg. 1736 ein Vorstück 23 Mrg. zu herbstweide vor 6 1/2 gl. p. Mrg. so gingen sie denn alle termine zum hl. Brg.Mr. hin und baten umb permission, Geld vor die Kirche aufzunehmen, mir einen termin auszuzahlen und das bey allen terminen: da brachten sie mir von dem geliehenen Gelde was ab, mit dem übrigen mußte ich warten, so lange es ihnen selber gefiele, und kehrten sich um nichts, ich mochte Schaden davon haben oder nicht, aber der contract lauten wie er wolte. Z. f. der Martins-Zinß von ao. 1736 nachdem ich nun und dan zu 3 fl., 7 fl., 10 fl., 12 fl., 20 fl., 30 fl. etc ja in Schillingen sogar auf selbingen empfangen hatte, ward mir erst 1737 d. 3. April völlig entrichtet, und noch dazu mit geliehenem Gelde. Ja der allererste Zinß, nehmlich Pfingsten 1735, ward mir erstlich d. 7. novemb. des Jahres mit 6 fl. bezahlet, auff die ich vom 4. Jul. an warten müßen; unerachtet die Vorsteher den Sommer hindurch ihr genommen Land umbsonst gerechnet, in dem sie mir mit unrecht 273 fl. abzogen und das übrige von Kirchen cassa namen. Nehml. ich hatte 1734 den Hoffacker zur Wintersaat vor 13 fl. p. Mrg. vermiethet und der galgenwinkel war auff jährlich vor 10 fl. 15 gl. p. Mrg. remirschet. [?] Das waren in Summa 22 1/2 Mrg. Die betrugen fl. 275 fl. 22 1/2 gl. Zinß. Nun hätten die Vorsteher ao. 1735 bei Übernehmung des landes abziehen sollen Land von Land, und vor 22 1/2 Mrg. Land mir laut taxa des contracts abrechnen sollen 22 1/2 dukaten oder 100 fl. aber sie rechneten mir ab Geld von Geld und zogen mir gleich vom allerersten Termin und zwar auff einem brett ab fl. 273 wegen 1734 / obgleich der contract weder in mente noch serum natura gewesen / und die Kirche mußte stracks zum erstenmal zulegen fl. 207, so war mir denn nach ihrer Rechnung der erste Pfingst-Thermin mit 480 fl. entrichtet, davon ich die letzten 6 fl. Allererst d. 7. Novemb. bekommen und das hier gleichwol der Pfingstzinß, wobey ich denn sogleich fl. 93 - 22 1/2 gl. einbüßen mußte, welches wol ein recht gottloß stück war, vor Gott und aller Welt, welches fürnehmlich der Gerh. Kohl (*) geschmiedet, dem ich doch allmeintage vor allen andern zu Willen gewesen; indem sie mir 10 1/2 fl it. 13 gl. p. Mrg. abzogen, da sie doch nur selbst 8 fl. p. Mrg. gaben.

 

* Weßen Charakter einer fürauß wol verkommen kann, daß er ao. 1740 d. 7. May da ich ihn bitten ließ mir ein Unterspann eggen zu helffen, solchen Bescheid der Magd gegeben: wenn auch Gott vom Himmel käme, so könte er itzo nicht mit Pferden helffen. Insepat te Deus!

Ich wolte solches zwar dem Amte demonstriren und dagegen protestiren, ward aber nicht gehört Subpratexte, als gäbe ich mir nur Gelegenheit zu streiten. Ich litte nun dies alles mit großer Geduld, und dachte sie würden die künftigen termine accurater halten; aber sie machtens eben so, und noch ärger, waren mir wol gar anmuthen; ich solte mein Geld von den Leuten selbst einfordern. Allein sie machten solche Verwirrungen, steckten die Kirche in Verlust und Schulden und brachten mich immer weiter auff mehr Schaden, bloß darum, weil sie nicht wolten das Ansehen haben gezwungen zu seyn vor mein Land zu sorgen; möchte ich doch selbst zusehen, was ich damit machte. Dennhero mortificirten sie mich damit, wie sie nur konten und überlisteten den hl. brg.Mr. bey jedem termin, daß er dessen nur sollte müde werden, und den contract wieder aufheben, welches ihnen auch itzt gelungen. Nehmlich, sie kamen die Woche vor Pfingsten zum hl. brgMr. und lieferten ihre jährl. Kirchenrechnungen ein / das doch ordine et decenter umb Neujahr geschehen solte / baten auch zugleich umb Erlaubniß 300 fl. vor die Kirche auffzunehmen umb mir den Pfingtzinß davon zu entrichten / obgleich sie auf dies Jahr wieder all mein Land biß auf die 2 großen Stücke auf Winters vermiethet und theils selbst besäet hatten / oder aber sie von dem contract loßzusprechen, welches auch gleich ohne weitere Untersuchung geschehen (d. 15. Juny a.o.). Und so bald hatte nun der contract ein Ende, welcher so lange gelten solte, als ich würde leben, oder hier seyn und sobald ward mir mein Salarium wieder benommen, deßen Verrechnung mit der Zeit bey Einlieferung des contracts mir war versichert worden. Nun heißts in Loc puncto mit mir wiederumb wie dort stehet: was geht uns das an, da siehe du zu. Es ist wahr, die Kirche hat in diesen 2 Jahren fl. 176 und 12 gl. ex cassa zugelegt, und noch dazu 300 fl. Schuld gemacht; alles laut ihren eigenen Rechnung: aber daran war ich nicht schuld, weil ich auff mein außgemacht Salarium dränge; sondern sie selbst, weil sie nicht einig, sorgfältig und ordentlich im Vermiethen waren, daß die größten Stücke liegen bieiben, und was sie vermietheten war 5 fl., 8 fl., höchstens 9 fl. ja wol gar ein Morg. Weide war 6 1/2 gl. außstießen; wie konnten sie denn der Kirche dabey was prosperiren, oder was sie zulegen müßen, ihr redressiren [wieder gutmachen].

Also ist meine alte Plage wieder neu worden: ich weiß aber gewiß, daß der Vorsteher ihre Rechnungen defect und voller fauten [Fehler] seyn: Darum haben sie dies alles, als manhaftige heimlich und ohne daß ich im geringsten drumb gewußt hätte, gespielet. Und das ist nun mein Dank vor alle Liebe und Treue, die ich so der Kirchen, als dem gantzen dorffe erwiesen. Ich bin doch gleichwol so der Kirchen-cassa, als dem gemeinen besten des gantzen Dorfs und Kirchspiels Zeit meines hierseyns zum Nutzen und behülflich gewesen, theils a) paphire [?] durch Erleidung so vielen Verlustes, davon mir niemalsein heller redrephiret [?] worden, auff 3490 fl. 24 gl. alles in allem, theils b) positive durch Zukehrung vieler gelder der Kirchen-cassa zur hälfte und dem Dorff zu gemeinem Nutz; als nehmlich von meinen pur eigenen Mitteln, fl. 888 und 17 gl. und von geschenkten Geldern fl. 213 in allem 1101 fl. 17 gl. in welchem fall ich alle, so vor mir gewesen, selbst den seel. Colerum übertroffen, endlich c) remotive, indem ich jene große Geld-contribution a.o. 1734 d. 26. May von 7824 fl. erbeten, daß sie dem dorff geschenkt werden: und also Suma Summarum, auf 12416 fl 11 gl. wol aber möchte ich hier außruffen: meine gute Werk die galten nicht, es war mit ihnen verdorben! Denn so ist es mir in der That ergangen - O wehe mir, daß ich ein fremdling bin in Mehal. [?] und muß wohnen in den Hütten Ander! es würde meiner Seelen langen zu wohnen bey denen die den Frieden haßen! Pfal. [?] CXX.5. ich bin dies Jahr noch so raisonable gewesen, daß ich dem Dorffe mein gantz Antheil [nur rudimentär entzifferbare Randbemerkung über / von 26.02.1738] im Bruch / davon ich sonst mit allem Willen 110 fl. jährlich zu bekommen, wobey ich noch vom allen meistens frey geblieben unterschiedl[iche] Weitläufigkeiten und Ergenüße zu vermeiden, auff so lange als ich lebe oder hier bin / denn meinem hl. ... ist desfals sein Recht zu gekränkt conservirt geblieben, und kan ers immer wiedernehmen,... wenn er es verlanget / ohne alles aquivalent abgetreten; nur daß ich mir den Torff / doch cum mere des Stecherlohns, weil die bauern nicht anders wollten / und die Kunstrückens [?] vorbehalten; gleichmal sind sie so irraisonable gegen mich, und können wol leyden, daß ich mein Amt treulich ausrichte; ich aber möchte sehen, wie und wovon ich lebte; sie indessen mißbrauchen und freßen mein Land tapfer ab.Das wolle Gott nicht ungewogen laßen, und an denen ein Zeichen thun, am solchem bösen Wesen schuld sind! Ich aber sage hirbey, (eine ganze Zeile geschwärzt und nicht mehr lesbar) wenn der Colery seeliger in seiner Kirchen-Chron. p. 9 ... schreibet: wolte lieber ersäufet werden, ehe daß ich die itzigen Großzind. bauern zu meinen Herren haben solte: so wolte ich von diesen itzigen und meinen Umständen unter ihnen noch wol was ärgers wünschen und sagen. Aber ich wil es Gott befehlen, der mag es richten.

Gerhardt Kohl (II) - siehe oben

Ich halte nun bey dieser Sache alles gethan, wozu ich Amtswegen verbunden war, und wolte dem BrgrMrl. Amte darthun, daß die Kirche nicht wegen meines Landzinses, sondern wegen der Vorsteher ihrer Nachlässigkeit und Boßheit wäre in Schulden geraten, und daß sie auf 672 fl. 3 gl. berechnen müßten, wie es damit zugegangen, und wo sie geblieben? allein ich ward weder in einem noch in dem andern gehöret, und es mußte dabey sein bewenden haben, wie es die Vorsteher dem BrgMr. vorgetragen, und er darauff gesprochen. Ja ich bekam mit der Zeit zur Antwort, der hl. BrgMr. würde keinen zum Recht verhelften damit der bauern ihre boßheit nicht solte offenbar werden. Denn ich hatte dem Amtsschreiber schon den plan von den fauten [Fehlern] der Vorsteherl. Rechnungen eingeschickt, und da mochte das Amt gesehen haben, daß die Vorsteher würden haften müssen, das stand ihm aber nicht an, zudem dies eine gute Gelegenheit war, mich zu ducken; so konnte man es denn nicht beßer treffen, als wenn man eine Untersuchung der Vorsteherl. Rechnungen mir abschlüge, als auch geschehen: wobey ich denn wiederumb * dies Jahr auf 460 fl. nachsehen müssen.

* [Nicht entzifferbare Randnotiz]

Wie ich nun wol sahe, daß weiter nichts daraus werden würde, so machte ich in so weit dem Dinge selbst ein Ende, und nahm mir vorher von den fameusen Rechnungen per notarium Regium juratum eine vidimirte copey: so denn nahm ich am 1. Sept. vor Dom. XI. p. Trin. nach der Kirche die Rechnungen und legte sie hin aufs Altar, und appelirte damit vor Menschen an Gott, vom Brg.Mrl. Amt an den Richterstuhl Gottes, das Gott in dieser Sache Zeichen meinen Vorstehern und mir Richter seyn solte, welches auch gewiß geschehen wird, denn er ist gerecht und seine Gerichte sind recht, und wird geben einem jeden nach dem seinen Werke seyn werden. Amen! Es geschah also! und hiermit wäre vor diese Zeit diese Sache zu Ende. [Umfangreiche nachträgliche Randnotizen rechts aussen - unleserlich und verschwommen; sie zeigen wie wichtig ihm diese Thematik ist!]

 

Was nun den Grützer, Johann Strauß, anlanget, der vom Zarwantzer [?] Vorstück 15 Morgen, à 8 fl. p. Mrg. jährlichen Zinß, bewohnet, und mit Wirths-Gerechtigkeit inne hat; so daß ihn und seine Nachkommen laut contract auß dem BrgMstl. Amt, so lange sie sich demselben gemäß verhalten, Niemand außmiethen kan noch darf: so habe ich ihm solchen contract, nachdem mir mein Land wieder geworden, nicht allein confirmirt, und unterschrieben; sondern ihm noch 11 1/2 Morg. Land dazu von demselben Stück, aber auch à 8 fl. p. Mrg. jährlichen Zinß vermiethet; und denn dem BrgMrstrl. contract noch folgende 3 clausule mitangehänget, nehmlich:

1) daß ich die Zinßtermine statt Pfingsten und Martin, auf Ostern und Michel verleget, weil solche mir bequemer sind, mein hl. Successor aber kann sich erwählen, welchen er will.

2) daß er und seine Nachkommen kein anders Land miethen dürfe, wenn er noch mehr Land bedarff, es sey denn Prediger Land, entweder von Prediger selbst oder von den Leuten, so Prediger Land in der Miethe haben: denn so können und dürfen ihn die Bauern, wenn der Mann noch Land sucht, nicht wieder an sich ziehen, wie dies Jahr von ganz ... geschehen; zumal er ohnedem auf dem Prediger-Lande wohnet; so sol er auch kein frembd Land bauen.

3) daß er und seine Nachkommen allerley Grütze, soviel zur oekonomie des Predigers und consumtion seines Hauses nöthig ist, allezeit ohne Entgeld zu machen schuldig sey; doch das getreyde dazu muß der Prediger liefern: denn weil er vor die Grützmühle, laut Brg.Mrstl. contract, jährlich an die Kirche 5 fl. Zinß geben muß; so habe ich ihm dagegen diese obligation aufgelegt, weil sonst der Prediger von der Grützmühle vor sich nichts hätte. Findet mein hl. Succeßor zu seiner Zeit nur noch vor nöthig eins und das andre noch zu corrigiren, oder de novo hinzuzuthun; so ist ihm solches alsdann unverwehret nach seinem besten zu ordiniren.

Johann Strauß, * ca. 1681, † 1761,
Grützer auf Großzünderfeld, & Agneta, † 1751

August d. 5. kam der allererste Mennist nach Grozinder, Namens Dircks Cröker, indem er Andr. Neukirchen Hoff und Hube, vom hl. von Baggen als welcher ihn mit dem Strohwisch weggenommen hatte, in arrende nahm, und ihn bezogen: der ihn auch selbst eingewiesen.

Mennist = Mennonit
Andreas Neukirch (III),
* 1697, † 1745
Nachbar von Hof GrZ 17. Er geht pleite (Strohwisch) und Dirk Kröcker pachtet den Hof.

December, den 31. Ward die neue Pumpe gesetzt, welche die erste, so hier jemanls gewesen, und hat sich 3 Jahr damit verzogen, denn ao. 1735 hat sie Salom. Eichholtz zum erstenmal bestellt; ao. 1736 bestellte sie Wilh. Fast zum andernmal und ward sie auch gemacht; aber er ließ sie 1737 das gantze runde Jahr über vor seiner Vorlaube in Kleinzinder unterm freyen Himmel aus negligence liegen; biß sie endlich an diesem dato Gerh. Kohl einsetzen laßen. Das denn ein Specimen der trefl. Wirthschaft der hl. Vorsteher abgeben mag. Nun ist sie einmal im Stande, aber der Prediger muß sie ex speciali conventione immer in gutem Stande vor seine eigenen Unkosten unterhalten; hörte doch mit der Zeit wieder auff.

Salomon Eichholtz - siehe oben

Wilhelm Fast - siehe oben

Gerhard Kohl - siehe oben