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Chronik Anno 1737 |
Anmerkungen |
Januarius d. 24. Hat zwischen 3 und 4 Uhr
Nachmittags die Weichsel bey einem unverhofft hochaufschwellenden Waßer,
welches etliche Tage zuvor ein gantz außerordentlicher Nord-Westen-Wind
aus der See herzugeführet; zwischen Schönhorst und Neukirch auf einer
Seite im großen Werder einen entsetzlichen Außbruch verursachet, und
fast das meiste Land daselbst jämmerlich überschwemmt: worauf unsern
Werderschen Eingesessenen so gleich selbigen Tages die Eyß-und
Waßerwacht bey 20 gl. Strafe ist angesagt worden, die denn auch so
gleich den Anfang genommen. Doch ward d. 27. drauff die halbe Mannschaft
abgenommen, und die halbe blieb stehen. |
Randbemerkungen mit diversen Data
bis zum 30.01.1661, die wohl auf andere Dammbrüche verweisen. |
d. 31. Habe ich zum erstenmal eine besondere
Betstunde umb Abwendung eines Außbruchs der Weichsel und Uberschwemmung,
auch sonst allerley Wassernoth und Gefahr halten lassen, und dabey ein
gantz eigenes dazu von mir verfertigtes Gebeth ablesen lassen. |
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Eodem in der Nacht: War allhier wieder ein so
heftiger Nord-West-Wind (*), daß die Glocken auf dem Thurm des Morgens
sich beweget und von selbsten angeschlagen. Indoch hernach habe ich
erfahren, daß diese genannte Bewegung der Kleinen Glocke, die
Bethglocke, habe vorstellen sollen, weil auß der großen und ordentlichen
bethglocke der Kleppel heraus gefallen war. Doch mit all dem, so war es
doch wieder ein großer Wind der an Häusern und Höffen wieder viel
Schaden gethan.
(*) … er warff in GrßZind. Etl. Zäune, 2 Scheunen und 2 Ställe; er in
KlZind. 3 Scheunen, 3 Ställe, und 2 Mühlen |
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Martius d. 5. In der Nacht hat eine Hure, Namens
Susanna Kastendorfschin von Ziplau [Zipplau] her und Luthrisch in Michael
Hendrichs Backhause allhier ein Kind gebohren und solches auch, wie
glaublich, umbgebracht; denn ihm das
G???cklein ab war, da es doch nach
ihrer eigenen Außsage lebendig zur Welt gekommen. Deßwegen ward sie
nebst dem Kinde (d. 9.) in die Stadt und zwar gleich im Stock
abgeführet. Sie war sonst nicht längst hergekommen, und ging betteln und
kam hernach ins Zuchthaus. |
Michael Hendrichsen (I),
* 1694, † 1758
Schulz, Teichgeschworener, Teichgräfe,
Nachbar
Hof GrZ 03 |
den 8. Ist die
Eyswacht vor dies Jahr gantz auffgegeben, und ist das Eys, weil es wegen
besonders kleinem Waßer gar nicht festgehen hat können, und so
verschmeltzen müßen; indem alles Waßer in vorgemeldeten Bruch gegangen;
von diesem bruch an, biß an den sogenannten rothen Krug stehen
geblieben. Doch kam tags drauf (d. 9.) die fröhliche Zeitung, daß das
Eys unvermuthet völlig weggegangen und also die Weichsel, Gott lob!
gantz und gar frey geworden.
Majus d. 14.
Schickte der König von Frankreich [Ludwig XV] durch den Marquis Monti einen
eigenhändigen Brieff an die Stadt und in Specie hl. Brg.Mr. und Präsid.
Disseldorff mit einem Wechßel von 1 1/2 million livres, als einen Anfang
zur re??? dreghirung des in der bombardirung 1734 geschehenen
Schadens.
NB. Ist aber hernach weither nichts mehr erfolget.
Junius d. 15.
Schrieb der Stadtschreiber Johann Ernst Mewesen mich und servirte den
vom hl. Brg.Mr. Gabriel von Bömeln Ao 1735 d. 9. April mir
außgefertigten contract wegen meines Prediger-Lands davon ich denn
meinem hl. Successori [Nachfolger] einige Nachricht hiermit ertheilen
wil.
Es hatten nehmli.
die Großzind. Bauern seit ao. 1732 angefangen mir mein Land ungewirthet
liegen zu laßen, zwar unter dem Vorwand der schlechten Zeit, doch in der
That, weil sie den Morgen gerne vor 3 biß 5 fl. gehabt hätten, welches
keiner einmal ohne die größte Unbilligkeit begehren darff, wenn er auch
nur pur Stroh bauete. Darum hero waren sie kindisch und trotzig und ließen mir das land liegen von ao. 1732 an, ao.
1733 und 1734 gantz und gar, daß ich mehr nichts als 7 1/2 Morgen
vermiethet hatte, welches sie gar wol ansehen konten, unerachtet ich
dadurch auff die 2647 fl. 16 1/2 gl. am Lande und Landzinß Schaden
gehabt: drum nicht allein daß ich kein Landzinß bekam, weil nichts vom
Lande verwirthet war, so ließen sie noch überdas so an Heu als Weide,
alles durch ihre Pferde und Viehe offentlich und heimlich bey Tage und
Nacht abfraßen und verderben, daß ich auch davon nichts haben und nix
machen solte, als wenn das Prediger Land ihnen zum Raube überlaßen
wäre. Also hatte ich nun schon 2 1/2 Jahr unbesorgt hir gedient, denn
die wenigen accidentien / deren ich ohnedem die meisten reditiren müßen / nicht zu rechnen; und unser Salarium dependient ja
eintzig und allein vom Landzins: nam. posito uno, positur alterum,
hablato uno tollitur alterum. Gleichwol hatte ich dies alles mit
christlicher Geduld und aller Gelaßenheit vertragen und verschmerzet, in
Hoffnung sie würden sich mit einem neuen Jahre auch eines beßeren
besinnen. Allein, so wie sie waren, so blieben sie; unerachtet ich sie
ao. 1734 in ihrem Trübsaalen nicht verlaßen, sondern noch so viel Liebe
und Treue erwiesen, davon oben umbständlich gemeldet worden: worauf sie
aber gantz und gar nicht reflectirten.
Nun conferirte ich
zuweilen noch mit Gerh. Kohlen hivon, was zu thun, und ob ich denn immer
hier ohne Salario dienen solte: allein er tröstete mich immer mit diesen
worten: es thäte dem Lande keinen Schaden, wenns liege, so währ es sich
desto beßer; gleichwol ging meine Amtsarbeit und Jahr auf Jahr immer
fort. Einmal wolte er doch ein ding thun, und vermiethete ein Stück von
22 Morgen meines Landes an einen Fleischer zur Sommerweide vor 45 fl. je
Mrg. aber darum, daß er ihm vor sein eigen Land 54 gl. p. Mrg. geben
mußte, so ließ er ihm meines, mir ungesagt und ungefragt so viel
geringer, und ich hatte noch weitläuftigkeit ehe ich von dem Fleischer
noch dies bekommen konnte. Indeßen fügte es sich ao. 1734 nachdem die
Rußen schon fort waren, daß ich gelegenheit hatte unseren hl. brg.Mr.
von Bömeln zu erzehlen, nicht allein was ich zeithens der Dorffschafft
vor Nutzen, Liebe und Treue erwiesen, sondern auch wie sie dagegen mit
mir umbgingen, und mich immerweg ohne Lohn arbeiten ließen; welches
alles beydes denn ihn sehr afficirte, daß Er auch versprach, es zu
remediren. Darauf kriegte er die Vorsteher vor, conferirte auch
deßhalben mit mir so mündlich als schriftlich mit Versicherung ohne mein
Wißen und Willen sich mit ihnen wegen meines Landes weder in compromiß,
noch in Contract einzulaßen, woraus ich mir denn viel gutes versprach.
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Roterkrug bei Westpreussen.de
gegenüber vom Bohnsacker Pfarrdorf
Johann Gottfried von Disseldorff,
* 1668, † 1745
Bürgermeister von 1720 bis 1745
VFFOW - Danziger Tafeln: Disseldorff
von Dorothea Weichbrodt (1986)
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Gabriel von Bömeln * 1658, † 1740
Danziger Bürgermeister 1708 - 1740
VFFOW - Danziger Tafeln:
von Bömeln
von Dorothea Weichbrodt (1986)
Stadtschreiber Johann Ernst
Mewes
VFFOW - Danziger Tafeln: Mewes
von Dorothea Weichbrodt (1986)
Gerhardt Kohl, * 1676, † - 1757
Deichgraf, Schultze, 49 Jahre
Kirchenvorsteher, Nachbar
Hof GrZ 01
Laut Landesaufnahme 1793 umfaßt das "Predigerland" 4 Huben. Diese setzen
sich - wie aus den weiteren Ausführungen Monetas deutlich wird -
aus
etlichen "Stücken" zusammen. |
Allein ao. 1735 am
9. April kam ein solcher zum Vorschein, daß den Vorstehern namentlich
Gerh. Kohlen, Dan. Köpken, Sal. Eichholtzen und Wilh. Fasten, übertragen
ward daß Predigerland jährlich zu vermiethen und mir vor 120 Morg. oder
4 volle Huben / da an sich nur 110 1/2 Morg. / jährlichen Zinß zu
bezahlen fl. 960 oder 8 fl. p. Mrg. und zwar in 2 terminen, nehmlich 480
fl. auf Pfingsten und 480 fl. auf Martin: Doch war das bruchland weil es
ohnedem Zinsland und nicht zur Kirche, sondern dem E. Rath gehörtet,
hier ausgenommen. Fals denn die Vorsteher das land nicht hochgenug
würden außbringen können, so solten sie, was an Zins fehlen würde, auß
Kirchen-cassa zulegen, und solches einandermal, wenn wieder übrig seyn
würde, ihr davon gutthun. |
Daniel Köpke, *1676, † 1736)
Kirchenvorsteher, Schlickgeschworener,
Nachbar
Hof GrZ 13
Salomon Eichholtz, * 1697, † 1755
Schulz, Kirchenvorsteher, Deichgeschworener, Deichgräfe des Stüblauer
Werders,
Nachbar
Hof GrZ 04
Wilhelm Fast, * 1696, † 1745
Kirchenvorsteher,
Schöppe, Schlickgeschworener,
Nachbar
Hof KlZ 09 |
Unterdeßen war ich
doch von diesem contract wenig oder nichts gebeßert. Denn weil er nur
den Schein eines Zwangs vor sich hatte, so stund er weder den der Bauern
noch den Vorstehern an, doch diese fuhren am besten dabey. Denn gleich
nach Empfang des contracts theilten sie
die besten und bequemsten Stücke Lands unter sich ein zu 8 biß höchstens
9 fl. p. Mrg. das andre wolten sie nun den andern bauern aufringen, die
sagten dann, nein; sondern hätten sie das beste genommen, so könnten sie
auch das schlechteste behalten, sie wären auch von hl. brg.Mr. im
contract nicht express. obligirt das land nothwendig zu nehmen, sie
könntens thun und laßen: Die Vorsteher geben selbst nur 8 fl. vors beste
Land, und dem Prediger laut contract, gar nicht mehr als so viel, so
wolte denn auch keiner mehr als 8 fl. p. Mrg. geben: so blieben die
größten Stücke des Predigerlandes Jahr aus Jahr ein ungewirthet liegen.
Daher kam es denn, wenn ein Zinßtermin vorhanden, so hatten die
Vorsteher immer geld. Denn so wie sie im Vermiethen unordentliche
termine den leuthen setzten, so waren sie im einfordern noch viel
unordentlicher. Sie ließens geschehen, daß manche den Landzinß erst aufs
ander Jahr abbrachten. Mit dem, was eingekommen war, halffen sie sich
selbst, daß sie ihre haußhaltung davon führten; oder ihre interessen
davon bezahlten, die Schultzengelder davon abtrugen oder ihre Schulden
untereinander damit verrechneten, oder sie zu Kirchenausgaben
verwandten, etc. ihr Trost war, sie konnten an die Kirchen-Casse
appelliren: ich aber mußte dabey sehr co??? und es war wol eher ein neuer termin verstrichen, ehe mir der
erste war entrichtet worden. Summa, sie haben recht verrätherisch mit
mir und der Kirche hirin gehandelt. Die Kirche steckten sie
unverantwortlicher weise in Schulden und mich ließen sie immer warten,
von einem Monat zum anderen, so daß ich vollends alles meinige zusetzen
mußte und gar darüber krank geworden. Denn sie hatten so die Kirchen-
als Zinß-Gelder nach Gewohnheit, immer außgegeben, die größten Stücke
Land nicht vermiethet, oder sehr schädlich, als eg.
1736 ein Vorstück 23 Mrg. zu herbstweide vor 6 1/2 gl. p. Mrg. so gingen
sie denn alle termine zum hl. Brg.Mr. hin und baten umb permission, Geld
vor die Kirche aufzunehmen, mir einen termin auszuzahlen und das bey
allen terminen: da brachten sie mir von dem geliehenen Gelde was ab, mit
dem übrigen mußte ich warten, so lange es ihnen selber gefiele, und
kehrten sich um nichts, ich mochte Schaden davon haben oder nicht, aber
der contract lauten wie er wolte. Z. f. der Martins-Zinß von ao. 1736
nachdem ich nun und dan zu 3 fl., 7 fl., 10 fl., 12 fl., 20 fl., 30 fl.
etc ja in Schillingen sogar auf selbingen empfangen hatte, ward mir erst
1737 d. 3. April völlig entrichtet, und noch dazu mit geliehenem Gelde.
Ja der allererste Zinß, nehmlich Pfingsten 1735, ward mir erstlich d. 7.
novemb. des Jahres mit 6 fl. bezahlet, auff die ich vom 4. Jul. an
warten müßen; unerachtet die Vorsteher den Sommer hindurch ihr genommen
Land umbsonst gerechnet, in dem sie mir mit unrecht 273 fl. abzogen und
das übrige von Kirchen cassa namen. Nehml. ich hatte 1734 den Hoffacker
zur Wintersaat vor 13 fl. p. Mrg. vermiethet und der galgenwinkel war
auff jährlich vor 10 fl. 15 gl. p. Mrg. remirschet. [?] Das waren in
Summa 22 1/2 Mrg. Die betrugen fl. 275 fl. 22 1/2 gl. Zinß. Nun hätten
die Vorsteher ao. 1735 bei Übernehmung des landes abziehen sollen Land
von Land, und vor 22 1/2 Mrg. Land mir laut taxa des contracts abrechnen
sollen 22 1/2 dukaten oder 100 fl. aber sie rechneten mir ab Geld von
Geld und zogen mir gleich vom allerersten Termin und zwar auff einem
brett ab fl. 273 wegen 1734 / obgleich der contract weder in mente noch
serum natura gewesen / und die Kirche mußte stracks zum erstenmal
zulegen fl. 207, so war mir denn nach ihrer Rechnung der erste
Pfingst-Thermin mit 480 fl. entrichtet, davon ich die letzten 6 fl.
Allererst d. 7. Novemb. bekommen und das hier gleichwol der Pfingstzinß, wobey ich denn sogleich fl. 93 - 22
1/2 gl. einbüßen mußte, welches wol ein recht gottloß stück war, vor
Gott und aller Welt, welches fürnehmlich der Gerh. Kohl (*) geschmiedet,
dem ich doch allmeintage vor allen andern zu Willen gewesen; indem sie
mir 10 1/2 fl it. 13 gl. p. Mrg. abzogen, da sie doch nur selbst 8 fl.
p. Mrg. gaben. |
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* Weßen Charakter einer fürauß wol
verkommen kann, daß er ao. 1740 d. 7. May da ich ihn bitten ließ mir ein
Unterspann eggen zu helffen, solchen Bescheid der Magd gegeben: wenn
auch Gott vom Himmel käme, so könte er itzo nicht mit Pferden helffen.
Insepat te Deus!
Ich wolte solches
zwar dem Amte demonstriren und dagegen protestiren, ward aber nicht
gehört Subpratexte, als gäbe ich mir
nur Gelegenheit zu streiten. Ich litte nun dies alles mit großer Geduld,
und dachte sie würden die künftigen termine accurater halten; aber sie
machtens eben so, und noch ärger, waren mir wol gar anmuthen; ich solte
mein Geld von den Leuten selbst einfordern. Allein sie machten solche
Verwirrungen, steckten die Kirche in Verlust und Schulden und brachten
mich immer weiter auff mehr Schaden, bloß darum, weil sie nicht wolten
das Ansehen haben gezwungen zu seyn vor mein Land zu sorgen; möchte ich
doch selbst zusehen, was ich damit machte. Dennhero mortificirten sie
mich damit, wie sie nur konten und überlisteten den hl. brg.Mr. bey
jedem termin, daß er dessen nur sollte müde werden, und den contract
wieder aufheben, welches ihnen auch itzt gelungen. Nehmlich, sie kamen
die Woche vor Pfingsten zum hl. brgMr. und lieferten ihre jährl.
Kirchenrechnungen ein / das doch ordine et decenter umb Neujahr
geschehen solte / baten auch zugleich umb Erlaubniß 300 fl. vor die
Kirche auffzunehmen umb mir den Pfingtzinß davon zu entrichten /
obgleich sie auf dies Jahr wieder all mein Land biß auf die 2 großen
Stücke auf Winters vermiethet und theils selbst besäet hatten / oder
aber sie von dem contract loßzusprechen, welches auch gleich ohne
weitere Untersuchung geschehen (d. 15. Juny a.o.). Und so bald hatte nun
der contract ein Ende, welcher so lange gelten solte, als ich würde
leben, oder hier seyn und sobald ward mir mein Salarium wieder benommen,
deßen Verrechnung mit der Zeit bey Einlieferung des contracts mir war
versichert worden. Nun heißts in Loc puncto mit mir wiederumb wie dort stehet: was geht uns das an, da
siehe du zu. Es ist wahr, die Kirche hat in diesen 2 Jahren fl. 176 und
12 gl. ex cassa zugelegt, und noch dazu 300 fl. Schuld gemacht; alles
laut ihren eigenen Rechnung: aber daran war ich nicht schuld, weil ich
auff mein außgemacht Salarium dränge; sondern sie selbst, weil sie nicht
einig, sorgfältig und ordentlich im Vermiethen waren, daß die größten
Stücke liegen bieiben, und was sie vermietheten war 5 fl., 8 fl.,
höchstens 9 fl. ja wol gar ein Morg. Weide war 6 1/2 gl. außstießen; wie
konnten sie denn der Kirche dabey was prosperiren, oder was sie zulegen
müßen, ihr redressiren [wieder gutmachen].
Also ist meine alte
Plage wieder neu worden: ich weiß aber gewiß, daß der Vorsteher ihre
Rechnungen defect und voller fauten [Fehler] seyn: Darum haben sie dies
alles, als manhaftige heimlich und ohne daß ich im geringsten drumb
gewußt hätte, gespielet. Und das ist nun mein Dank vor alle Liebe und
Treue, die ich so der Kirchen, als dem gantzen dorffe erwiesen. Ich bin
doch gleichwol so der Kirchen-cassa, als dem gemeinen besten des gantzen
Dorfs und Kirchspiels Zeit meines hierseyns zum Nutzen und behülflich
gewesen, theils a) paphire [?] durch Erleidung so vielen Verlustes, davon
mir niemalsein heller redrephiret [?] worden, auff 3490 fl. 24 gl. alles
in allem, theils b) positive durch Zukehrung vieler gelder der
Kirchen-cassa zur hälfte und dem Dorff zu gemeinem Nutz; als nehmlich
von meinen pur eigenen Mitteln, fl. 888 und 17 gl. und von geschenkten
Geldern fl. 213 in allem 1101 fl. 17 gl. in welchem fall ich alle, so
vor mir gewesen, selbst den seel. Colerum übertroffen, endlich c)
remotive, indem ich jene große Geld-contribution a.o. 1734 d. 26. May
von 7824 fl. erbeten, daß sie dem dorff geschenkt werden: und also Suma
Summarum, auf 12416 fl 11 gl. wol aber möchte ich hier außruffen: meine
gute Werk die galten nicht, es war mit ihnen verdorben! Denn so ist es
mir in der That ergangen - O wehe mir, daß ich ein fremdling bin in
Mehal. [?] und muß wohnen in den Hütten
Ander! es würde meiner Seelen langen zu wohnen bey denen die den Frieden
haßen! Pfal. [?] CXX.5. ich bin dies Jahr
noch so raisonable gewesen, daß ich dem Dorffe mein gantz Antheil [nur
rudimentär entzifferbare Randbemerkung über / von 26.02.1738] im Bruch
/ davon ich sonst mit allem Willen 110 fl. jährlich zu bekommen, wobey
ich noch vom allen meistens frey geblieben unterschiedl[iche]
Weitläufigkeiten und Ergenüße zu vermeiden, auff so lange als ich lebe
oder hier bin / denn meinem hl. ... ist desfals sein Recht zu gekränkt
conservirt geblieben, und kan ers immer wiedernehmen,... wenn er es
verlanget / ohne alles aquivalent abgetreten; nur daß ich mir den Torff
/ doch cum mere des Stecherlohns, weil die bauern nicht anders wollten /
und die Kunstrückens [?] vorbehalten; gleichmal sind sie so irraisonable
gegen mich, und können wol leyden, daß ich mein Amt treulich ausrichte;
ich aber möchte sehen, wie und wovon ich lebte; sie indessen mißbrauchen
und freßen mein Land tapfer ab.Das wolle Gott nicht ungewogen laßen, und
an denen ein Zeichen thun, am solchem bösen Wesen schuld sind! Ich aber
sage hirbey, (eine ganze Zeile geschwärzt und nicht mehr lesbar) wenn
der Colery seeliger in seiner Kirchen-Chron. p. 9 ... schreibet: wolte
lieber ersäufet werden, ehe daß ich die itzigen Großzind. bauern zu
meinen Herren haben solte: so wolte ich von diesen itzigen und meinen
Umständen unter ihnen noch wol was ärgers wünschen und sagen. Aber ich
wil es Gott befehlen, der mag es richten. |
Gerhardt Kohl (II) - siehe oben |
Ich halte nun bey
dieser Sache alles gethan, wozu ich Amtswegen verbunden war, und wolte
dem BrgrMrl. Amte darthun, daß die Kirche nicht wegen meines Landzinses,
sondern wegen der Vorsteher ihrer Nachlässigkeit und Boßheit wäre in
Schulden geraten, und daß sie auf 672 fl. 3 gl. berechnen müßten, wie es
damit zugegangen, und wo sie geblieben? allein ich ward weder in einem
noch in dem andern gehöret, und es mußte dabey sein bewenden haben, wie
es die Vorsteher dem BrgMr. vorgetragen, und er darauff gesprochen. Ja
ich bekam mit der Zeit zur Antwort, der hl. BrgMr. würde keinen zum
Recht verhelften damit der bauern ihre boßheit nicht solte offenbar
werden. Denn ich hatte dem Amtsschreiber schon den plan von den fauten
[Fehlern] der Vorsteherl. Rechnungen eingeschickt, und da mochte das Amt
gesehen haben, daß die Vorsteher würden haften müssen, das stand ihm
aber nicht an, zudem dies eine gute Gelegenheit war, mich zu ducken; so
konnte man es denn nicht beßer treffen, als wenn man eine Untersuchung
der Vorsteherl. Rechnungen mir abschlüge, als auch geschehen: wobey ich
denn wiederumb * dies Jahr auf 460 fl. nachsehen müssen.
* [Nicht
entzifferbare Randnotiz]
Wie ich nun wol
sahe, daß weiter nichts daraus werden würde, so machte ich in so weit
dem Dinge selbst ein Ende, und nahm mir vorher von den fameusen
Rechnungen per notarium Regium juratum eine vidimirte copey: so denn
nahm ich am 1. Sept. vor Dom. XI. p. Trin. nach der Kirche die
Rechnungen und legte sie hin aufs Altar, und appelirte damit vor
Menschen an Gott, vom Brg.Mrl. Amt an den Richterstuhl Gottes, das Gott
in dieser Sache Zeichen meinen Vorstehern und mir Richter seyn solte,
welches auch gewiß geschehen wird, denn er ist gerecht und seine
Gerichte sind recht, und wird geben einem jeden nach dem seinen Werke
seyn werden. Amen! Es geschah also! und hiermit wäre vor diese Zeit
diese Sache zu Ende. [Umfangreiche nachträgliche Randnotizen rechts
aussen - unleserlich und verschwommen; sie zeigen wie wichtig ihm diese
Thematik ist!]
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Was nun den
Grützer, Johann Strauß, anlanget, der vom Zarwantzer [?] Vorstück 15
Morgen, à 8 fl. p. Mrg. jährlichen Zinß, bewohnet, und mit
Wirths-Gerechtigkeit inne hat; so daß ihn und seine Nachkommen laut
contract auß dem BrgMstl. Amt, so lange sie sich demselben gemäß
verhalten, Niemand außmiethen kan noch darf: so habe ich ihm solchen
contract, nachdem mir mein Land wieder geworden, nicht allein
confirmirt, und unterschrieben; sondern ihm noch 11 1/2 Morg. Land dazu
von demselben Stück, aber auch à 8 fl. p. Mrg. jährlichen Zinß
vermiethet; und denn dem BrgMrstrl. contract noch folgende 3 clausule
mitangehänget, nehmlich:
1) daß ich die
Zinßtermine statt Pfingsten und Martin, auf Ostern und Michel verleget,
weil solche mir bequemer sind, mein hl.
Successor aber kann sich erwählen, welchen er will.
2) daß er und seine
Nachkommen kein anders Land miethen dürfe, wenn er noch mehr Land
bedarff, es sey denn Prediger Land, entweder von Prediger selbst oder
von den Leuten, so Prediger Land in der Miethe haben: denn so können und
dürfen ihn die Bauern, wenn der Mann noch Land sucht, nicht wieder an
sich ziehen, wie dies Jahr von ganz ... geschehen; zumal er
ohnedem auf dem Prediger-Lande wohnet; so sol er auch kein frembd Land
bauen.
3) daß er und seine
Nachkommen allerley Grütze, soviel zur oekonomie des Predigers und
consumtion seines Hauses nöthig ist, allezeit ohne Entgeld zu machen
schuldig sey; doch das getreyde dazu muß der Prediger liefern: denn weil
er vor die Grützmühle, laut Brg.Mrstl. contract, jährlich an die Kirche
5 fl. Zinß geben muß; so habe ich ihm
dagegen diese obligation aufgelegt, weil sonst der Prediger von der
Grützmühle vor sich nichts hätte. Findet mein hl. Succeßor zu seiner
Zeit nur noch vor nöthig eins und das andre noch zu corrigiren, oder de
novo hinzuzuthun; so ist ihm solches alsdann unverwehret nach seinem
besten zu ordiniren. |
Johann Strauß, * ca. 1681, † 1761,
Grützer auf Großzünderfeld, & Agneta, † 1751 |
August d. 5. kam
der allererste Mennist nach Grozinder, Namens Dircks Cröker, indem er
Andr. Neukirchen Hoff und Hube, vom hl. von Baggen als welcher ihn mit
dem Strohwisch weggenommen hatte, in arrende nahm, und ihn bezogen: der
ihn auch selbst eingewiesen. |
Mennist = Mennonit
Andreas Neukirch (III),
* 1697, † 1745
Nachbar von
Hof GrZ 17. Er geht pleite (Strohwisch) und Dirk Kröcker pachtet den
Hof. |
December, den 31.
Ward die neue Pumpe gesetzt, welche die erste, so hier jemanls gewesen,
und hat sich 3 Jahr damit verzogen, denn ao. 1735 hat sie Salom.
Eichholtz zum erstenmal bestellt; ao. 1736 bestellte sie Wilh. Fast zum
andernmal und ward sie auch gemacht; aber er ließ sie 1737 das gantze
runde Jahr über vor seiner Vorlaube in Kleinzinder unterm freyen Himmel
aus negligence liegen; biß sie endlich an diesem dato Gerh. Kohl
einsetzen laßen. Das denn ein Specimen der trefl. Wirthschaft der hl.
Vorsteher abgeben mag. Nun ist sie einmal im Stande, aber der Prediger
muß sie ex speciali conventione immer in gutem Stande vor seine eigenen
Unkosten unterhalten; hörte doch mit der Zeit wieder auff. |
Salomon Eichholtz - siehe oben
Wilhelm Fast - siehe oben
Gerhard Kohl - siehe oben |
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