Geschwister Tuchel:
α) Charlotte Auguste,
β) Henriette,
b) der Händler Gottfried Erdmann Gnoyke daselbst, zugleich in
gesetzlicher Vertretung seine Ehefrau Renate geb. Tuchel,
c) der Händler Erdmann Tuchel jun. zu Stutthof,
d) der Fischer Rudolf Tuchel zu Bodenwinkel,
e) die unverehelichte Maria Elisabeth Tuchel daselbst
werden unter Zurückweisung ihrer Weigerungsgründe zur Genehmigung
und Vollziehung des Rezesses (Vergleich, Vertragsabschluss)
vom 22. November 1892 verurtheilt und wird ihre fehlende
Unterschrift zum Rezesse hiermit richterlich ergänzt;
II. die Kosten des
Prozesses tragen je zur Häfte die ad I No. 1-3 und die ad No. 4
genannten Grundstückseigenthümer und zwar jede Partei unter sich je
nach Kopftheilen.
Von Rechts
Wegen.
Thatbestand und Gründe.
Im Jahre 1882 wandte
sich der Gemeindevorstand von Bodenwinkel an die
Auseinandersetzungsbehörde mit dem Antrage auf Regulierung der
Nutzungen an den Alluvionen (Anschwemmungen) des Frischen
Haffs. In den auf diesen Antrag eingeleiteten Verhandlungen, welche
demnächst ein Heilungsverfahren der Gemeinschaft unterliegenden
Fläche erforderten, entspannen sich Eigentumsstreitigkeiten zwischen
der politischen Gemeinde von Bodenwinkel und den am Haff mit ihren
Grundstücken liegenden Besitzern, welche durch das Urtheil der
Königlichen General-Kommission für die Provinzen Ost- und
Westpreußen und Posen zu Bromberg vom 29. Maerz 1887 entschieden
sind. Durch dasselbe Urtheil wurde zugleich erkannt, daß es bei der
Erklärung der Beklagten (d.h. der Alluvionenbesitzer) zu
kommissarischem Protokoll vom 20ten