Im Namen des Königs

Gerichtsurteil von 1893: In Sachen betreffend die Nutzungsregulierung und Separation  der Haffalluvionen von Bodenwinkel

14.09.2011
 

 

Geschwister Tuchel:
α) Charlotte Auguste,
β) Henriette,
b) der Händler Gottfried Erdmann Gnoyke daselbst, zugleich in gesetzlicher Vertretung seine Ehefrau Renate geb. Tuchel,
c) der Händler Erdmann Tuchel jun. zu Stutthof,
d) der Fischer Rudolf Tuchel zu Bodenwinkel,
e) die unverehelichte Maria Elisabeth Tuchel daselbst
werden unter Zurückweisung ihrer Weigerungsgründe zur Genehmigung und Vollziehung des Rezesses (Vergleich, Vertragsabschluss) vom 22. November 1892 verurtheilt und wird ihre fehlende Unterschrift zum Rezesse hiermit richterlich ergänzt;

II. die Kosten des Prozesses tragen je zur Häfte die ad I No. 1-3 und die ad No. 4 genannten Grundstückseigenthümer und zwar jede Partei unter sich je nach Kopftheilen.

Von   Rechts   Wegen.

Thatbestand und Gründe.

Im Jahre 1882 wandte sich der Gemeindevorstand von Bodenwinkel an die Auseinandersetzungsbehörde mit dem Antrage auf Regulierung der Nutzungen an den Alluvionen (Anschwemmungen) des Frischen Haffs. In den auf diesen Antrag eingeleiteten Verhandlungen, welche demnächst ein Heilungsverfahren der Gemeinschaft unterliegenden Fläche erforderten, entspannen sich Eigentumsstreitigkeiten zwischen der politischen Gemeinde von Bodenwinkel und den am Haff mit ihren Grundstücken liegenden Besitzern, welche durch das Urtheil der Königlichen General-Kommission für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen zu Bromberg vom 29. Maerz 1887 entschieden sind. Durch dasselbe Urtheil wurde zugleich erkannt, daß es bei der Erklärung der Beklagten (d.h. der Alluvionenbesitzer) zu kommissarischem Protokoll vom 20ten