August 1885, daß sie
bereit seien von den ihnen zugesprochenen Flächen soviel Terrain
unentgeltlich abzutreten, als nach kommissarischem Gutachten zu
Boot-Anfahrten, Trockenplätzen und anderen durch das öffentliche
Interesse gebotenen Anlagen erforderlich sei, zu belassen ist und
diese Regulierung dem ferneren Verfahren vorbehalten wird. Darauf
hin nahm das Verfahren weiteren Fortgang und unter dem 13. Mai 1890
wurde den Betheiligten der Auseinandersetzungsplan vorgelegt,
welcher von sämtlichen Interessenten genehmigt und vollzogen ist.
Hierbei ist jedoch zu erwähnen, daß der Eigenthümer des Grundstücks
Bodenwinkel No. 25, Johann Friedrich Buntrock und die Eigenthümerin
des Grundstücks Bodenwinkel No. 65 Rosamunde Buntrock den Plan nur
auf Grund seines zwischen diesen beiden Genannten und dem Besitzer
Gastwirth Peter Hubert geschlossenen Vergleichs anerkannt haben,
wonach der Letztere sich verpflichtete, den beiden Planmomenten,
falls der von ihnen dafür erhobenen Planeinwand, daß der Weg in der
alten Breite von 3 m belassen werden sollte, fallen gelassen werde,
jedem Einzelnen je 50 Mark Vergütigung aus eigenen Mitteln zu
zahlen, da wie der j. Peter Hubert zugab, der von den Buntrocks
beanstandete Weg, ihm speziell zu Gute komme. Hubert verpflichtete
sich bei diesem Vergleiche auf die ca. 100 Mark am 1. Oktober 1890
an den Kommissar zu zahlen, welcher das Weitere veranlassen sollte.
Die Buntrock's erbaten sich eine Bedenkzeit von 8 Tagen und reichten
am 14. Mai 1890 ein von beiden Interessenten unterzeichnetes
Schreiben ein, in welchem sie den Beitritt zum Vergleich
aussprachen.
Der Kommissar theilte
dieses unter dem 17. Mai desselben Jahres dem j. Peter Hubert mit,
worauf derselbe jedoch unter dem 9. Juni 1890 dem Kommissar mittels
Schreibens erklärte, daß er nunmehr, da er sein Grundstück verkaufe,
an dem Vergleich