Im Namen des Königs

Gerichtsurteil von 1893: In Sachen betreffend die Nutzungsregulierung und Separation  der Haffalluvionen von Bodenwinkel

14.09.2011
 

 

terhin die dringend wünschenswerthe Durchführung dieses Fahrweges durch die ganze Gemarkung weniger schwierig zu machen. Hierzu böte das erlassene Urtheil die Handhabe. Der Auseinandersetzungsplan stände im Übrigen rechtskräftig fest und sei hierauf endgültig zu verweisen.

darauf zu geben wann dieser letzte Einwand fallen gelassen und das Verfahren dadurch recht bald zu Euch geführt wurde, ist in Verbindung mit dem Anerkennungsschreiben des Johann Buntrock und Johann Bahr vom 14. Mai 1890 für die Parteien rechtlich bindend und kann derselbe durch das einseitige Zurücktreten des j. Hubert nicht rückgängig gemacht werden, zumal Verträge ihrem vollen Umfange noch erfüllt werden müssen - § 270 I. 5., § 405 I. 16 A.B.R. -.Die Seitens j. Hubert übernommene Verpflichtung ist im § 14 des Rezesses vom 22. November 1892 aufgenommen und heißt daselbst ausdrücklich, „daß die Beträge an die Berechtigten (d. h. an Buntrock und Bahr) zur Vermeidung und kostenpflichtigen Urtheils und der Zwangsvollstreckung zu zahlen und die Quittungen diesem Rezeß beizufügen sind“. Wenn daher der j. Hubert bis nach erfolgter Bestätigung des Rezesses die vereinbarten Beträge den Berechtigten nicht gezahlt hat, so steht denselben die Exekution gegen den j. Hubert auf Grund dieses Paragraphen des Rezesses zu. Deshalb war das Verlangen des j. Buntrock und des j. Bahr Seitens des Kommissars noch eine anderweite Sicherheit zu erhalten, daß der j. Hubert den in dem geschlossenen Vergleich übernommenen Verpflichtungen nachkommen müsse, und daher auch der Einwand gegen die Rezeßvollziehung nicht gerechtfertigt; sie waren somit zur Anerkennung und Vollziehung des Rezesses zu verurtheilen, und waren ihre Unterschriften zu ergänzen (§ 122, 123 Theil I Titel 5 des Allgemeinen Landrechts).

II. Der von den Eigenthümern der Grundstücke Bodenwinkel No. 2 und 58 und zwar:

a) dem Händler Erdmann Tuchel sen. zugleich in gesetzlicher Vertretung seiner minderjährigen Kinder, Geschwister Tuchel:

alpha) Charlotte Auguste,
beta) Henriette,

b) dem Händler Gottfried Erdmann Gnoyke daselbst, zugleich in