Offensichtlich am 22.09.1933 beschloss der Danziger Senat
Maßnahmen "zur Entschuldung" von verschuldeten Hofbesitzern und Bauern.
(Das entsprechende Gesetz oder eine Verordnung ließ sich bislang nicht
finden. Ebenso fehlt die Vorgeschichte zu dieser Entschuldungsmaßnahme.)
Daraufhin begannen ab dem 02.10.1933 Hofbesitzer und Landwirte aus der
gesamten Freien Stadt Danzig Anträge auf Entschuldung zu stellen. Die
Antragsteller wurden mit Namen - z.T. auch mit dem Geburtsnamen der
Ehefrau -, Ort sowie der Grundbuchbezeichnung des
Grundstücks sukzessive ab der Ausgabe Nr. 78 vom 28.12.1933 im Staatsanzeiger
veröffentlicht; ebenso diejenigen, die ihre Anträge zurücknahmen, deren
Anträge abgelehnt, deren Anträge zur Prüfung akzeptiert, deren
Entschuldungen durchgeführt oder deren Entschuldungsverfahren
abgebrochen wurden.
Doch die Durchführungsbestimmungen für eine etwaige
Entschuldung einschließlich der Regeln und der Klärung, von welchen
Schulden der deutsche Bauer denn "entschuldet" werden könnte, wurden
erst in der Ausgabe Nr. 92 vom 28.12.1933 des Staatsanzeigers
veröffentlicht siehe unten. Danach ging es im Prinzip die Entschuldung von Krediten,
die zur Finanzierung von laufenden Kosten, d.h. von Betriebsmitteln -
Dünger, Saatgut, Energie, etc. - bis hin zu gezahlten Löhnen, gedient
hatten. Ausgeschlossen waren damit Investitionskredite sowie Konsumentenkredite.
Die zeitliche Differenz zwischen der Aufforderung,
Anträge zu stellen, und der Veröffentlichung der Regeln im
Staatsanzeiger führte dazu, dass zum einen Anträge wieder zurückgezogen,
zum anderen, dass entgegen der Verkündung Anträge noch bis circa April
1934 angenommen wurden.
Das gesamte Verfahren zog sich bis in die erste Hälfte
1936 hin. Die u.a. Zahlen beruhen auf den Nummerierungen, die jedoch
unvollständig sind - gegen Ende 1935 gab man das Durchnummerieren auf.
Die formalen Kriterien für eine Entschuldung sind klar.
Gab es weitere, nicht formulierte, z.B. politische Kriterien? Einige
Ablehnungen deuten dies an.
Die Maßnahme bezog sich auf in den Jahren 1932 / 33
gemachte Schulden. Die Frage ist, was die Ursache dieser Verschuldung
der Bauern war. Eine These lautet, dass, da der Danziger Gulden an die
Reichsmark gekoppelt und damit gegenüber dem polnischen Zloty
überbewertet war, die Bauern des Freistaates nicht mehr konkurrenzfähig
waren im Vergleich zu den polnischen Erzeugern.
In der Folgezeit wurde der Gulden dem Zloty 1 zu 1 angepasst.
Eine ungeklärte Frage ist, wie viel Geld im Rahmen dieser
Entschuldungsaktion insgesamt geflossen ist. Jedenfalls scheint es
weniger gewesen zu sein, als die Bauern erwartet hatten. Bei Wahlen zum
Volkstag 1935 schnitt die NSDAP verglichen mit dem Reich relativ
schlecht ab.
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Anträge |
Rücknahmen |
Ablehnungen |
Aufhebungen |
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Dzg Höhe |
1.041 |
46 / 4% |
106 / 10% |
844 / 81% |
|
Dzg Niederung |
698 |
23 / 3% |
91 / 13% |
476 / 68% |
|
Gr. Werder |
1.301 |
37 / 3% |
90 / 7% |
1104 / 85% |
|
Danzig - Zoppot |
144 |
15 / 10% |
48 / 33% |
69 / 48% |
|
Gesamt |
3.184 |
121 / 4% |
335 / 11% |
2.493 / 78% |
Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig. Teil
2, 1933 - 36: Ausgaben, die Anträge auf Entschuldung, Rücknahmen,
Ablehnungen, Bewilligungen enthalten
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